Beim Abschließen eines Versicherungsvertrages wird wie bei der Kapitallebensversicherung eine Laufzeit vereinbart. Während der Vertragslaufzeit sind die Versicherer und Versicherter an die Erfüllung von Pflichten gebunden. Gleichzeitig können sie unterschiedliche Rechte aus dem Vertrag wahrnehmen. Ein Versicherter muss beispielsweise bis zum Eintreten des versicherten Ereignisses beziehungsweise bis zum Ende einer Vertragslaufzeit seine Prämien in der vereinbarten Höhe bezahlen oder er kündigt. Danach erhält er vom Versicherer eine vereinbarte Versicherungsleistung. Die Vertragslaufzeit einer Lebensversicherung ist eine ändere Größe, die beispielsweise bereits bei einer sofortigen Kündigung durch einen der beiden Vertragspartner endet.
Möchte ein Inhaber einer Kapitallebensversicherung eine Laufzeit verkürzen, kann er das gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen tun. In der Regel hat ein Verkürzen der Vertragslaufzeit einer Lebensversicherung Auswirkungen auf die Höhe der Ablaufsumme und möglicherweise auch auf die Besteuerung der Endversicherungsleistung. Durch eine Laufzeitverkürzung und bei dem vorzeitigen Erreichen der Versicherungssumme zahlt der Versicherer eine Versicherungsleistung eher aus. Um dies zu erreichen, kann der Versicherte zum einen zusätzliche Beitragszahlungen auf freiwilliger Basis leisten, wobei eine laufende Beitragszahlung davon unberührt bleibt. Zum anderen ist eine allgemeine Verkürzung der Vertragslaufzeit bei Verminderung einer Versicherungssumme möglich.
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