Rechtsschutzversicherungen Gebührenbeispiele und Infos

Frühere Gebühren:

Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung:

Geschäftsgebühr
309,00 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
52,64 €
Summe außergerichtliche Vertretung =
381,64 €

Gerichtskosten:

Erste Instanz Arbeitsgericht:

Verfahrensgebühr
320,00 €
Summe Gerichtskosten =
320,00 €

Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung:

Prozessgebühr 1)
103,00 €
Verhandlungsgebühr
412,00 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
85,60 €
Summe gerichtliche Anwaltskosten =
620,00€
Gesamtsumme =
1.322,24 €

Erläuterung: 1) Nach Abzug der gesamten Geschäftsgebühr.

Gebühren seit dem 1. Juli 2004:

Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung:

Geschäftsgebühr
535,60 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
88,90 €
Summe außergerichtliche Vertretung =
644,50 €

Gerichtskosten:

Erste Instanz Arbeitsgericht:

Verfahrensgebühr
332,00 €
Summe Gerichtskosten =
332,00 €

Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung:

Verfahrensgebühr 2)
267,80 €
Termingebühr
494,40 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
125,15 €
Summe gerichtliche Anwaltskosten =
907,35 €
Gesamtsumme =
1.883,85€

Hier führt das neue Gebührenrecht zu einer Kostensteigerung von 42,5 %.

Erläuterung: 2) Nach Abzug der halben Geschäftsgebühr.

Fall 2: Selbst unverschuldeter Autounfall

Ein Autounfall, den der Unfallgegner verursacht hat, hat für Sie Reparaturkosten in Höhe von 5.000 € zur Folge. Diese müssen Sie gerichtlich einklagen. Durchschnittlich ist die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts schwierig und umfangreich. Nach einer Beweisaufnahme entscheidet der Richter über die streitigen Anträge.

Folgende Kosten können auf Sie zukommen (ohne Anwaltskosten des Gegners):

Frühere Gebühren:

Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung:

Geschäftsgebühr
225,75 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
39,32 €
Summe außergerichtlicher Vertretung =
285,07 €

Gerichtskosten:

Erste Instanz Amtsgericht:

Verfahrensgebühr
363,00 €
Summe Gerichtskosten =
363,00 €

Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung:

Prozessgebühr 1)
75,25 €
Verhandlungsgebühr
301,00 €
Beweisgebühr
301,00 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
111,56 €
Summe gerichtliche Anwaltskosten =
808,81 €
Gesamtsumme =
1.456,88 €

Erläuterung: 1) Nach Abzug der gesamten Geschäftsgebühr.

Gebühren seit dem 1. Juli 2004:

Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung:

Geschäftsgebühr
391,30 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
65,81 €
Summe außergerichtlicher Vertretung =
477,11 €

Gerichtskosten:

Erste Instanz Amtsgericht:

Verfahrensgebühr
363,00 €
Summe Gerichtskosten =
363,00 €
 
Summe außergerichtlicher Vertretung =
477,11 €

Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung:

Verfahrensgebühr 2)
195,65 €
Termingebühr
361,20 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
92,30 €
Summe gerichtliche Anwaltskosten =
669,15 €
Gesamtsumme =
1.509,26€

Hier führt das neue Gebührenrecht zu einer Kostensteigerung von 3,6 %.

Erläuterung: 2) Nach Abzug der halben Geschäftsgebühr.

Fall 3: Kauf eines Ledersofas

Sie haben sich ein Ledersofa im Wert von 2.000 € gekauft. Sie finden später heraus, dass es sich hierbei um ein Ausstellungsstück gehandelt hat und möchten nun den Kaufvertrag anfechten und den Kaufpreis zurückhaben. In diesem durchschnittlich schwierigen und umfangreichen Fall vertritt Sie Ihr Anwalt außergerichtlich und hält Rücksprache mit dem Gegner. Schließlich verklagen Sie den Verkäufer. Nach vorherigem Gerichtstermin ergeht ein Urteil.

Folgende Kosten können auf Sie zukommen (ohne Beweisaufnahme und ohne gegnerischen Anwalt):

Frühere Gebühren:

Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung:

Geschäftsgebühr
99,75 €
Besprechungsgebühr
99,75 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
35,12 €
Summe außergerichtliche Vertretung =
254,62 €

Gerichtskosten:

Erste Instanz Amtsgericht:

Verfahrensgebühr
219,00 €
Summe Gerichtskosten =
219,00 €

Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung:

Prozessgebühr 1)
33,25 €
Verhandlungsgebühr
133,00 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
29,80 €
Summe gerichtliche Anwaltskosten =
216,05 €
Gesamtsumme =
689,67 €

Erläuterung: 1) Nach Abzug der gesamten Geschäftsgebühr.

Gebühren seit dem 1. Juli 2004:

Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung:

Geschäftsgebühr
172,90 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
30,86 €
Summe außergerichtliche Vertretung =
223,76 €
 

Gerichtskosten:

Erste Instanz Amtsgericht:

Verfahrensgebühr
219,00 €
Summe Gerichtskosten =
219,00 €

Anwaltskosten für die gerichtliche Vertretung:

Verfahrensgebühr 2)
86,45 €
Termingebühr
159,60 €
Auslagenpauschale
20,00 €
16 % Mehrwertsteuer
42,57 €
Summe gerichtliche Anwaltskosten =
308,62 €
Gesamtsumme =
751,38 €

Hier führt das neue Gebührenrecht zu einer Kostensteigerung von 8,9 %.

Erläuterung: 2) Nach Abzug der halben Geschäftsgebühr.

Fälle in denen die Rechtsschutzversicherung zahlt

Grundsätzlich nicht versichert sind:

Rechtsbereich

Leistungspakete

Versichert

Ausgeschlossen

Verkehrs-Rechtsschutz für einen im Versicherungsschein benannten Pkw

Privat- Rechtsschutz für Selbstständige

Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Miet-Rechtsschutz zusätzlich zum Privat-Rechtsschutz

Schadenersatz

JA

JA

JA

JA

NEIN

Durchsetzung der eigenen Ansprüche:

z. B. Schadenersatzforde-rungen nach einem Unfall

Abwehr fremder Ansprüche:

z. B. Abwehr der Schadenersatzan-sprüche von Personen, die der Versicherungsnehmer verletzt hat

Arbeitsrecht

NEIN

JA

JA

JA

NEIN

Individualarbeitsrecht:

z. B. Streit um Kündigung oder Versetzung

Kollektives Arbeitsrecht:

z. B. Streit mit dem Arbeitgeber um die Betriebsverfassung

Wohnungs- u. Grundstücksrecht

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

JA

Mieter und Eigentümer:

z. B. Streit um Mängel u. Nebenkosten oder Nachbarstreit um Grundstücksabstände

Baurecht:

z. B. Streit um Kauf oder Finanzierung von Bauland oder bei Baumängelansprüchen

Vertrags- u. Sachenrecht

JA

JA

JA

JA

NEIN

Verträge:

z. B. Mängelstreit mit Handwerkern oder Streit mit dem Verkäufer über Gewährleistungsrechte

Verträge:

z. B. Streit mit der Rechtsschutzversiche-rung über Versicherungsfall

Steuerrecht vor Gerichten

JA

JA

JA

JA

JA

Streit vor dem Finanzgericht:

z. B. Streit mit der Behörde, die die Anerkennung von Werbungskosten verweigert

Vorgerichtlicher Streit mit der Behörde:

z. B. Streit um die steuerliche Bewertung von Grundstücken

Steuerrecht im Verwaltungsverfahren

C

C

C

C

C

Vorgerichtlicher Streit mit der Behörde:

z. B. Widerspruch gegen Steuerbescheid

 

Sozialrecht vor Gerichten

NEIN

JA

JA

JA

NEIN

Streit vor dem Sozialgericht:

z. B. Verweigerung der Rente bei Erwerbsunfähigkeit

Vorgerichtlicher Streit mit Behörde:

z. B. Widerspruch gegen Arbeitslosengeld-bescheid

Sozialrecht im Verwaltungsverfahren

NEIN

D

D

D

NEIN

Streit mit der Behörde:

z. B. Widerspruch gegen einen ablehnenden Rentenbescheid

 

Verwaltungsrecht in Verkehrssachen

JA

NEIN

NEIN

JA

NEIN

Verkehrsangelegen-heiten vor Verwaltungsgerichten u. –behörden:

z. B. Streit wegen des Enzugs der Fahrerlaubnis

 

Verwaltungsrecht

NEIN

B

B

B

NEIN

Streit vor Verwaltungs- gerichten:

z. B. Streit um die Höhe der Kindergartenkosten

 

Disziplinar- u. Standesrecht

NEIN

JA

JA

JA

NEIN

Bei Beamten:

z. B. Streit um ein Dienstvergehen

 

Strafrecht

JA

JA

JA

JA

NEIN

Fahrlässigkeit:

z. B. Brandstiftungsvorwurf wegen Wegwerfens einer Zigarette

Vorsatz, Verbrechen:

z. B. Mord

Ordnungswidrigkeiten

JA

JA

JA

JA

NEIN

Ordnungswidrigkeiten:

z. B. nächtliche Ruhestörung, Nichteinhaltung des Tempolimits

Ruhender Verkehr:

z. B. Halte- oder Parkverstöße

Beratungen im Familien-, Lebenspartnerschafts- u. Erbrecht

NEIN

JA

JA

JA

NEIN

Änderung der Lebenssituation:

z. B. Streit über Erbberechtigung beim Tod der Tante. Rechtsberatung nach Auszug des Partners

Allgemeine Schwierigkeiten:

z. B. beim Abfassen eines Testaments

Opfer von Gewaltstraftaten

NEIN

A

A

A

NEIN

Nebenklage und Beistand:

z. B. Anwaltskosten bei eigener Nebenklage gegen Täter

 

Ehesachen

NEIN

Gegen Aufschlag bei der Arag versicherbar.

NEIN

Scheidung:

z. B. Streit um das Sorgerecht für die Kinder

 

Unterhaltssachen

NEIN

Gegen Aufschlag bei der Arag versicherbar

NEIN

Eltern:

z. B. Streit über gesetzliche Unterhaltspflichten

 

Erläuterungen:

A: Opfer-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz enthalten.

B: Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz enthalten.

C: Steuer-Rechtsschutz bereits im Verwaltungsverfahren, nicht erst vor Gericht.
D: Sozial-Rechtsschutz bereits im Verwaltungsverfahren, nicht erst vor Gericht.