Alle Haftpflichtversicherer bieten diesen Grundschutz an

Die Private Haftpflichtversicherung deckt nicht jeden Schadenersatzanspruch ab. Für bestimmte Fälle sind andere Versicherungen notwendig.

Lebensbereich

Versichert sind berechtigte Ansprüche gegen Schäden, die der Versicherte verschuldet hat als…

Nicht versichert sind Ansprüche gegen Schäden, die der Versicherte verschuldet hat als…

Straßenverkehr

…Radfahrer oder Fußgänger.

… Nutzer eines Kraftfahrzeuges 1)

(Ausnahme: Arbeitsmaschinen bis zu 20 km/h oder andere Kraftfahrzeuge mit bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit).

Sport

…Sportler. Ausnahmen siehe rechts.

…Verursacher von Jagdunfällen. 2)

…Teilnehmer an Pferde- oder Radrennen und Box- oder Ringkämpfen.

… Nutzer eigener Segelboote und eigener oder fremder Motorboote. 3)

…Nutzer von Luftfahrzeugen 4) (Ausnahme: nicht versicherungspflichtige unbemannte Flugmodelle, Ballone oder Drachen ohne Motor mit maximal 5 kg Gewicht).

Tiere

…Tierhalter oder Tierhüter von zahmen Haustieren (z. B. Katzen), gezähmten Kleintieren und Bienen.

…Reiter fremder Pferde.

…Halter oder Hüter von

  • Hunden, Pferden, wilden Tieren, Rindern oder sonstigen Reit- und Zugtieren oder Tieren, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden. 5)
  • Beim Reiten fremder Pferde: Ansprüche des Tierhalters / -eigentümers.

Mietsachschäden im Inland

Innerhalb der Versicherungssumme für Mietsachschäden:

…Mieter einer oder mehrerer Wohnungen,

…Mieter eines Einfamilienhauses,

…Mieter eines Wochenend- oder Ferienhauses oder

…Pächter eines Schrebergartens.

…Verursacher von Glasschäden, Schäden an Heizungsanlagen, Schäden an Anlagen zur Warmwasserbereitung, Schäden an Elektro- und Gasgeräten sowie Schäden durch Abnutzung und Verschleiß.

Selbst bewohnter Immobilienbesitz / Inland

…Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen,

…Eigentümer eines Einfamilienhauses oder

…Eigentümer eines Wochenend- oder Ferienhauses.

…Verursacher von Schäden, die den Mieteigentumsanteil des Versicherten an einer Eigentumswohnung betreffen (Eigenschaden).

…Eigentümer eines unbebauten Grundstücks. 6)

Vermieter: Immobilienbesitz / Inland

…Vermieter von nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen (Untervermietung).

…Vermieter von einzelnen Wohnungen, Wohnhäusern oder von Immobilien zu gewerblichen Zwecken. 6)

Bauherren

…Bauherr kleinerer Bauvorhaben.

…Bauherr größerer Bauvorhaben. 7)

Familie und Freizeit

…Vater / Mutter bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

…Dienstherr der im Haushalt beschäftigten Personen.

…Verursacher von Alltagsschäden.

…in einer Vereinigung (z. B. Sportverein) verantwortlich tätige Person. 8)

Aufenthalt im Ausland

Wie im Inland.

  • Versicherungsschutz für mindestens 1 Jahr.
  • Bei Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union häufig länger.

Wie im Inland.

Von der Privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind generell:

  • Ansprüche, die bei einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit entstanden sind (Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung möglich).
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden (z. B. Graffiti).
  • Ansprüche von Angehörigen, die im gleichen Haushalt wohnen oder zu den mitversicherten Personen gehören.
  • Ansprüche, die im gleichen Vertrag versicherte Lebenspartner gegeneinander geltend machen können.
  • Ansprüche wegen Schäden an Gegenständen, die der Versicherungsnehmer geliehen, gemietet, gepachtet oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.
  • Für Kraftfahrzeuge ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht.
  • Für die Ausübung des Jagdsports ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht.
  • Schutz durch eine Wassersport-Haftpflichtversicherung.
  • Für Luftfahrzeuge ist eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Pflicht.
  • Schutz durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
  • Schutz durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
  • Schutz durch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.
  • Schutz durch eine Vereinshaftpflichtversicherung.