Was Kassenpatienten Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus bringen
Im Krankenhaus haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Behandlungen durch den jeweils Dienst habenden Arzt. Mit einer Zusatzversicherung können sie sich Extras, wie z. B. die Chefarztbehandlung und das Einbettzimmer sichern, die sonst fast immer Privatpatienten vorbehalten sind.
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Gesetzliche Krankenversicherung |
Ergänzungsmöglichkeiten durch private Zusatzversicherung |
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Auswahl des Krankenhauses |
Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Privatkliniken nur im Notfall. Geht der Versicherte in ein teureres Krankenhaus als das nächstgelegene geeignete, muss er die Mehrkosten (höhere Pflegesätze und zusätzliche Transportkosten) selbst zahlen. |
Die meisten Tarife übernehmen die Mehrkosten, wenn der Versicherte ein anderes als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsucht. Einige übernehmen auch die zusätzlichen Transportkosten. Einige Tarife übernehmen auch für Privatkliniken die zusätzlichen Kosten für Chefarztbehandlung und Ein- und Zweibettzimmer. Die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen zahlt der Versicherte dann aber selbst. |
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Unterbringung im Krankenhaus |
Allgemeine Pflegekasse, d. h. in der Regel Mehrbettzimmer |
Je nach Tarif Ein- oder Zweibettzimmer – nimmt der Patient dies nicht in Anspruch, bekommt er häufig ein Ersatzkrankenhaustagegeld. In manchen Tarifen werden zusätzlich die von vielen Krankenhäusern gesondert berechneten Kosten für Telefon-, Rundfunk- und Fernsehanschluss übernommen. |
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Behandelnder Arzt |
Die jeweils Dienst habenden Krankenhausärzte (z. B. Stationsarzt oder Assistenzarzt) |
Leitende Krankenhausärzte (Chefarzt). Manche Tarife zahlen auch für vor- und nachstationäre Behandlung und für ambulante Operationen durch leitende Ärzte. |
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Arzthonorare für Krankenhausbehandlung |
Arzthonorare sind in der Vergütung enthalten, die die Kasse dem Krankenhaus für jeden Behandlungstag oder pauschal für die gesamte Behandlung zahlt. |
Kostenübernahme für die Behandlung durch Chefärzte je nach Tarif bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (3,5fach), in manchen Tarifen auch für Honorarvereinbarungen darüber hinaus. Berechnet der Arzt mehr, als die Versicherung übernimmt, muss der Patient die Mehrkosten selbst zahlen. |
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Zuzahlungen im Krankenhaus |
10 € / Tag für maximal 28 Krankenhaustage im Jahr |
Manche Zusatzversicherungen übernehmen die gesetzliche Zuzahlung. |