Kündigung der alten Hausratversicherung
|
Kündigung zum Vertragsende |
|
|
Einjahresvertrag: Einen Einjahresvertrag, den Sie am 1. Juni 2003 abgeschlossen haben, können Sie frühestens zum 31. Mai 2004 kündigen. Verpassen Sie die Kündigungsmöglichkeit, binden Sie sich für ein weiteres Jahr an die Versicherung. |
Frist: 3 Monate . |
|
Fünfjahresvertrag: Einen Fünfjahresvertrag können Sie erst zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen. Kündigen Sie nach diesen fünf Jahren nicht, binden Sie sich für jeweils ein weiteres Jahr an die Versicherung. |
Frist: 3 Monate. |
|
Kündigung oder Vertragsende aus besonderem Anlass |
|
|
Beitragserhöhung: Versicherte können kündigen, wenn die Versicherung teurer wird. Der Versicherer kann die Versicherungssumme an gestiegene Lebenshaltungskosten anpassen. Sollte der Beitrag so steigen, können Sie nicht kündigen, sondern nur widersprechen. Folge: Der alte Beitrag bleibt bestehen, Sie sind aber eventuell unterversichert. Wer einen Jahresbeitrag gezahlt hat, aber z. B. vier Monate vor Jahresende wegen einer Beitragserhöhung kündigt, erhält den Anteil für die vier Monate wieder zurück. Besonderheiten bei alten Verträgen: Versicherte, die die Versicherungspolice vor dem 1. Januar 1991 abgeschlossen haben, können nur kündigen, wenn der Beitrag um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 20 % in den letzten drei Jahren erhöht wurde. Lag der Vertragsschluss zwischen dem 1. Januar 1991 und dem 28. Juli 1994, ist eine Kündigung nur möglich, wenn die Erhöhung mehr als 5 % gegenüber dem Vorjahr oder mehr als 25 % gegenüber dem Beitrag im ersten Versicherungsjahr beträgt. |
Frist für die Kündigung: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung. |
|
Nach einem Schaden: Nach jedem Versicherungsfall können Sie kündigen. Kündigen Sie nach einem Schaden mit „sofortiger Wirkung“, darf der Versicherer ihren gesamten Jahresbeitrag behalten. Sie haben für ein Jahr gezahlt, erhalten aber nur bis zur Kündigung Versicherungsschutz. Deswegen ist es ratsam, zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. |
Frist: 1 Monat nach Auszahlung oder ungerechtfertigter Ablehnung. |
|
Zusammenziehen von Paaren: Bringen beide eine Hausratversicherung mit, kann im Allgemeinen die Police aufgehoben werden, die eine Versicherungssumme unter 10.000 € hat. Liegen beide drüber, kann die jüngere Versicherungspolice gekündigt werden. |
Den Umzug sofort melden . |
|
Umzug ins Ausland: Zieht der Versicherungsnehmer ins Ausland, ist die alte Wohnung in Deutschland noch zwei Monate versichert. Danach endet der Versicherungsvertrag. „Ungenutzte“ Beiträge für das Versicherungsjahr können anteilig zurückfordert werden. |
Den Umzug sofort melden. |
|
Doppelt versichert: Wer zweifach hausratversichert ist, kann die später abgeschlossene Police kündigen, sofern er / sie von der Doppelversicherung nichts wusste. Beispiel: Ein Student schließt eine eigene Hausratversicherung ab, obwohl seine Sachen im Studentenwohnheim bereits über die Hausrat der Eltern abgesichert sind. |
Doppelversicherung muss sofort nach Kenntnis gemeldet werden. |
|
Tod: Die Hausratversicherung endet automatisch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, es sei denn, ein Erbe übernimmt die Wohnung und nutzt sie wie der verstorbene Versicherte. |
Die Erben sollten den Tod sofort melden. |
Die Hausratversicherung schützt vor diesen Gefahren
Die Tabelle zeigt, welchen Grundschutz jede Hausratversicherung bietet. Versicherte können den
Schutz erweitern und so z. B. die Gefahr durch Blitzschlag in das Stromnetz mit absichern.
|
Versichert sind Schäden durch: |
Nicht versichert ist / sind (Beispiele): |
|
Brand |
|
|
● Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. |
● Schäden, die durch reine Hitze (ohne Feuer) entstehen. ● Sengschäden (z. B. Teppichloch durch Zigarettenglut). |
|
Blitzschlag |
|
|
● unmittelbares Einschlagen des Blitzes in das Gebäude. |
● Schäden an Elektrogeräten durch Blitzeinschlag in eine Überlandleitung (Überspannung). |
|
Explosion und Implosion |
|
|
● Verbrennen von Gasen oder das Platzen von Behältern durch Überdruck (Explosion). Zerstörung von Hohlkörpern durch inneren Unterdruck (Implosion). |
● Bersten von Flaschen oder Gefäßen durch gefrierende Flüssigkeiten. ●Ruß- und Rauchschäden bei einer Verpuffung in einem nicht ausreichend gelüfteten Kamin. |
|
Einbruchdiebstahl und Vandalismus |
|
|
Erschwerten Diebstahl, also wenn jemand ● in ein Haus oder in eine Wohnung einbricht, einsteigt oder mit einem Nachschlüssel eindringt und Sachen entwendet, zerstört oder beschädigt. |
Einfacher Diebstahl, wenn ●der Dieb durch eine offene Tür eingedrungen ist. ● eine Handtasche im Restaurant gestohlen wird. |
|
Raub |
|
|
Diebstahl unter ●Ausübung oder Androhung von Gewalt. ●Ausnutzung der geschwächten Widerstandskraft des Opfers (z. B. nach Unfall). |
● Trickdiebstahl (jemand täuscht einen Notfall vor, um in Ihre Wohnung zu gelangen und dort etwas zu stehlen). ● Verlust infolge selbst verschuldeter geschwächter Widerstandskraft, z. B. durch Alkohol. |
|
Leitungswasser |
|
|
●Wasser, das bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung oder damit verbundener Einrichtungen ausläuft. Dies gilt auch für Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten (Heizung). |
● Schäden durch Grundwasser, Regen, Überschwemmung, Hochwasser oder dadurch verursachten Rückstau. |
|
Sturm und Hagel |
|
|
● Sturm ab Stärke 8. Versichert sind auch Folgeschäden. |
● Schäden durch Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck. ● Schäden durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, wenn Fenster und Türen nicht richtig geschlossen sind. |
Genau wissen, was, wann, wo versichert ist
Wer eine Hausratversicherung beantragen möchte, sollte sich das Kleingedruckte genau durchlesen. Der Verlust von Bargeld wird beispielsweise oft nur begrenzt entschädigt.
|
Diese Gegenstände gehören zum Hausrat |
|
|
Versichert Alle Gegenstände in der Wohnung, die von den Haushaltsmitgliedern ge- oder verbraucht werden. ●Wertsachen wie z. B. Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Sammlungen. Die Entschädigung für Wertsachen ist begrenzt. ● Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Familienmitglieder beruflich nutzen (Werkzeug, Computer). Handelsware ist ausgeschlossen. ●Krankenfahrstühle, Rasenmäher und Spielfahrzeuge. ● Kleintiere wie Hunde, Katzen und Vögel. |
Nicht versichert ●Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, z. B. Einbaumöbel und fest installierte Badewannen. Versichert sind jedoch privat genutzte Antennen und Markisen. ●Kraftfahrzeuge und Anhänger inklusive Zubehör. ●Wasserfahrzeuge. Versichert sind aber Surfbretter, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote inklusive Motor. ● Luftfahrzeuge. Versichert sind jedoch Flugdrachen ohne Motor und Gleitschirme. ●Hausrat von Untermietern. ● Fahrräder (können aber gegen Beitragszuschlag mit abgesichert werden). |
|
An diesen Orten ist der Hausrat versichert |
|
|
● In der im Versicherungsvertrag genannten Wohnung einschließlich Loggien, Balkonen und Terrassen sowie privat genutzter Nebengebäude und Garagen. Nicht dazu gehören beruflich genutzte Räume. ● In Waschküchen, Trockenböden oder anderen Räumen, die man gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. ●Während des Umzugs in der alten und der neuen Wohnung. Der Schutz in der alten Wohnung erlischt nach zwei Monaten. ●Auch außerhalb der Wohnung, etwa im Urlaub, wenn der Hausrat nur vorübergehend (bis zu drei Monaten) außer Haus ist. Die Entschädigung ist auf 10 % der Versicherungssumme und 10.000 € höchstens begrenzt (Außenversicherung). |
|
|
Diese Kosten übernimmt die Versicherung |
|
|
Bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme werden ersetzt: ● für zerstörte oder gestohlene Gegenstände der Neuwert (Wiederbeschaffungspreis). ● für beschädigte Gegenstände die Reparaturkosten plus Ausgleich für eine mögliche Wertminderung. |
Außerdem werden Kosten ersetzt: ● für das Aufräumen der Wohnung nach einem Schaden und den Abtransport von zerstörten Sachen. ● für den Einbau neuer Schlösser, wenn nach einem Einbruch Schlüssel gestohlen wurden. ● für die Bewachung der Wohnung, wenn sie anders nicht gesichert werden kann. ● für Hotelaufenthalt oder andere Unterbringung, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde. ● für Reparaturen von Gebäudeschäden, nach Einbruch oder Vandalismus. ● für Transport und Lagerung von Hausrat, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde. |