Erläuterungen zur Gebäudeversicherung

Welche Gegenstände sind (nicht) versichert?

Durch die Wohngebäudeversicherung geschützt ist alles, was direkt zum Haus gehört.

Versichert

Nicht versichert

Das in der Versicherungspolice genannte Gebäude, inklusive aller fest mit diesem verbundenen Gegenstände (z. B. fest verklebter Teppichboden).

Gebäudeteile, die ein Mieter selbst eingebaut hat und für die er selbst die Verantwortung trägt (z. B. Einbauküche). 1)

Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück, sofern sie in der Versicherungspolice aufgeführt und in der Versicherungssumme berücksichtigt sind (z. B. Garage, Gartenhaus).

Sonstige Grundstücksbestandteile (z. B. Zäune, Gartenlaternen). 2)

Gebäudezubehör, das der Instandhaltung des Hauses oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient:

 

  • wenn es am Haus angebracht ist (z. B. Balkonblumenkasten)
  • oder im Haus untergebracht ist (z. B. Heizmaterial, Werkzeug).
  • Gebäudezubehör, das gewerblichen Zwecken dient (z. B. Leuchtreklame) oder nicht am oder im Haus untergebracht ist (z. B. Heizöl in einem Erdtank). 1)
  • Beweglicher Inhalt eines Hauses (Hausrat). 3)

 

  • Mitversicherung gegen Beitragszuschlag möglich.
  • In einigen Tarifen inzwischen auch ohne Mehrbeitrag mitversichert.
  • Versicherungsschutz im Rahmen einer Hausratversicherung möglich.

 Was wird im Schadensfall ersetzt?

Die Versicherung zahlt für Neubau und Reparaturen.

Im Schadensfall wird ersetzt:

Außerdem werden unter anderem folgende Kosten ersetzt:

  • Der aktuell ortsübliche Neubauwert, wenn ein Haus völlig zerstört wurde (Voraussetzung: Der Wiederaufbau des Hauses wird innerhalb von drei Jahren veranlasst – andernfalls wird nur der Zeitwert ersetzt).
  • Für zerstörtes oder abhanden gekommenes Gebäudezubehör: dessen Neuwert.
  • Im Fall von Beschädigungen an Gebäude oder Zubehör: die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich eines Ausgleichs für die Wertminderung
  • Kosten für das Aufräumen der Schadenstelle und den Abtransport von Resten.
  • Bei Unbenutzbarkeit von vermieteten Wohnungen: der Mietausfall für maximal 12 Monate.
  • Bei Unbenutzbarkeit der eigenen Wohnräume: der ortsübliche Mietwert für maximal 12 Monate.

Die Schadensursache entscheidet, ob die Versicherung zahlt

Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und Sturmflut gibt es keinen Versicherungsschutz

Police 1)

Schäden mit diesen Ursachen sind versichert

Beispiele für versicherte Schäden

Nicht versichert

Feuerversicherung

Brand: Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann

  • Zimmerbrand infolge eines Kurzschlusses
  • Haus brennt nach Brandstiftung bis auf die Grundmauern ab.
  • Schäden, die durch Hitze (ohne Feuer) entstehen, z. B. Verformungen an Kunststoffteilen der Einbauküche
  • Sengschäden (Zigarettenglut brennt ein Loch ins Parkett) 2)
  • Schäden an elektronischen Bauteilen (z. B. an der Heizung) durch Kurzschluss oder durch erhöhte Spannung im Stromnetz
  • Feuerschäden an Gebäudeteilen, die schon bei normaler Nutzung dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt sind (z. B. Kaminbrand) 2)

Blitzschlag: direkter Einschlag eines Blitzes in das Gebäude. Versichert sind auch Folgeschäden.

  • Antenne wird durch Blitzeinschlag zerstört
  • Ein vom Blitz getroffener Baum beschädigt das Dach.

Schäden an elektronischen Bauteilen durch erhöhte Spannung (Überspannung) nach einem Blitzeinschlag ins Stromnetz. 2)

Explosion: plötzliches Freiwerden von Energie verursacht durch Gase

Glasschaden durch Gasexplosion in der Nachbarschaft

Schäden durch Implosion (z. B. des Fernsehers)

Sturmversicherung

Sturm: Wind ab Stärke 8. Versichert sind auch Folgeschäden, die durch einen solchen Sturm entstehen.

  • Sturm deckt Dach ab
  • Ein vom Sturm auf das Haus geworfener Baum drückt eine Mauer ein.

Schäden am Gebäude, die durch das Eindringen von Regen, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen verursacht wurden

Hagel: versichert sind auch Folgeschäden

Hagelschaden an der Gebäudeverglasung

Schäden durch Eindringen von Hagel durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen

Leitungswasserversicherung

Leitungswasser: Wasser, das bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung oder damit verbundenen Einrichtungen ausgetreten ist

  • Wasser durchfeuchtet das Mauerwerk nach einem Rohrbruch auf dem Nachbargrundstück
  • Wasserschäden am Bodenbelag und an Wänden, nachdem der Zulaufschlauch der Waschmaschine geplatzt ist
  • Wasserschäden durch Auslaufen von Wasserbehältern, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind (z. B. Aquarien, Wasserbetten) 2)
  • Schäden durch natürliche Gewässer (z. B. Grundwasser, Witterungsniederschläge, Überschwemmung) 3)

Frost: versichert sind Heizungsanlagen und sanitäre Einrichtungen im Haus

Frostschaden an der Heizung infolge eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes

Frostschaden an der Heizung, weil trotz längerem Winterurlaub weder geheizt noch das Wasser abgelassen wurde

Rohrbruch: versichert sind Heizungs- und Wasserrohre im Haus, auch solche Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Grundstück, die das versicherte Haus versorgen

  • durchfeuchtete Wand nach einem Wasserrohrbruch
  • Bruch eines Wasserzuleitungsrohrs im Vorgarten
  • Schäden durch Wassermangel infolge eines Rohrbruchs
  • Bruch von Wasserzuleitungsrohren, die nicht das versicherte Haus, sondern ein anderes Gebäude wie z. B. eine Gartensauna versorgen 2)
  • Bruch von Wasserzuleitungsrohren außerhalb des Grundstücks
  • Bruch von Ableitungsrohren auf dem Grundstück 2)
  • Bruch von Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks 2)
  • Die Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung können meist sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination abgeschlossen werden.
  • Kann gegen Beitragsaufschlag mitversichert werden. In einigen Tarifen auch ohne Mehrbeitrag mitversichert.
  • Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch können als Paket gegen Aufpreis mitversichert werden (erweiterte Elementarversicherung).