Erläuterungen zur Gebäudeversicherung
Welche Gegenstände sind (nicht) versichert?
Durch die Wohngebäudeversicherung geschützt ist alles, was direkt zum Haus gehört.
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Versichert |
Nicht versichert |
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Das in der Versicherungspolice genannte Gebäude, inklusive aller fest mit diesem verbundenen Gegenstände (z. B. fest verklebter Teppichboden). |
Gebäudeteile, die ein Mieter selbst eingebaut hat und für die er selbst die Verantwortung trägt (z. B. Einbauküche). 1) |
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Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück, sofern sie in der Versicherungspolice aufgeführt und in der Versicherungssumme berücksichtigt sind (z. B. Garage, Gartenhaus). |
Sonstige Grundstücksbestandteile (z. B. Zäune, Gartenlaternen). 2) |
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Gebäudezubehör, das der Instandhaltung des Hauses oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient:
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Was wird im Schadensfall ersetzt?
Die Versicherung zahlt für Neubau und Reparaturen.
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Im Schadensfall wird ersetzt: |
Außerdem werden unter anderem folgende Kosten ersetzt: |
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Die Schadensursache entscheidet, ob die Versicherung zahlt
Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und Sturmflut gibt es keinen Versicherungsschutz
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Police 1) |
Schäden mit diesen Ursachen sind versichert |
Beispiele für versicherte Schäden |
Nicht versichert |
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Feuerversicherung |
Brand: Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann |
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Blitzschlag: direkter Einschlag eines Blitzes in das Gebäude. Versichert sind auch Folgeschäden. |
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Schäden an elektronischen Bauteilen durch erhöhte Spannung (Überspannung) nach einem Blitzeinschlag ins Stromnetz. 2) |
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Explosion: plötzliches Freiwerden von Energie verursacht durch Gase |
Glasschaden durch Gasexplosion in der Nachbarschaft |
Schäden durch Implosion (z. B. des Fernsehers) |
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Sturmversicherung |
Sturm: Wind ab Stärke 8. Versichert sind auch Folgeschäden, die durch einen solchen Sturm entstehen. |
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Schäden am Gebäude, die durch das Eindringen von Regen, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen verursacht wurden |
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Hagel: versichert sind auch Folgeschäden |
Hagelschaden an der Gebäudeverglasung |
Schäden durch Eindringen von Hagel durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen |
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Leitungswasserversicherung |
Leitungswasser: Wasser, das bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung oder damit verbundenen Einrichtungen ausgetreten ist |
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Frost: versichert sind Heizungsanlagen und sanitäre Einrichtungen im Haus |
Frostschaden an der Heizung infolge eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes |
Frostschaden an der Heizung, weil trotz längerem Winterurlaub weder geheizt noch das Wasser abgelassen wurde |
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Rohrbruch: versichert sind Heizungs- und Wasserrohre im Haus, auch solche Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Grundstück, die das versicherte Haus versorgen |
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