„Emma“, ein Orkantief, das am letzten Wochenende Deutschland mit Schrecken und roher Gewalt überzogen hat. Abgedeckte Häuser, Hochwasser, umgestürzte Bäume, fortgewehte Bauzäune und Schilder: Schäden in Millionenhöhe. Wir sagen Ihnen, womit Sie als Betroffene nicht im finanziellen Regen stehen.
Sturmrisiko mitversichern
Für Schäden am Haus, beispielsweise durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und abgefallene Schornsteine kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie das Sturmrisiko ausdrücklich mit versichern. Auch Folgeschäden sind dann kein Problem - etwa wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet.
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Problem: Elementarschäden
Kritisch wird es, wenn der Keller oder der Garten überflutet werden. Denn Verwüstungen durch Oberflächenwasser gelten als Elementarschäden und versicherungstechnisch damit als Hochwasser. Hier zahlt eine Gebäudeversicherung nur, wenn Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung beinhaltet. Als Elementarschäden gelten Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen. Problem: Den Elementarschutz gibt es nur im Paket. Küstenbewohner müssen sich also auch gegen Lawinen versichern. In typischen Hochwassergebieten werden Elementarschadenversicherungen erst gar nicht angeboten.
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Sturmfreie Bude
Durch die Hausratversicherung sind Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung abdeckt. Wer jedoch Fenster oder Türen offen lässt, handelt fahrlässig und geht leer aus. Auch Schäden durch Blitzschlag werden ersetzt. Dazu muss aber der Blitz direkt ins Haus oder die Wohnung einschlagen. Schäden, die durch Überspannungen bei Blitzeinschlag, die elektrische Geräte in Mitleidenschaft ziehen können, deckt eine Zusatzversicherung ab.
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Wenn der Baum fällt
Die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers greift, fällt ein morscher Baum auf Nachbars Grundstück. Diese zahlt auch, wenn herabfallende Ziegel Passanten verletzen. Fällt ein solcher Ziegel, ein Ast oder Baum jedoch auf ein parkendes Auto, muss die Kaskoversicherung des Halters zahlen. Dies gilt auch für Schäden durch Hagelkörner. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dabei nicht.
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GELD.de Tipp: Sichern Sie Ihre Baustelle
Auch für Bauherren können Stürme wie „Emma“ zu einem finanziellen Fiasko werden. Wenn der Bauzaun oder ein Warnschild fort geweht wird und, wie in München geschehen, einen Passanten trifft, ist der Schaden enorm.
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