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Extras

Einige Versicherungsgesellschaften bieten mehr als den Grundschutz. Stiftung Warentest hat aus diesem Grund weitere attraktive Erweiterungen genannt, allerdings nur, wenn sie schon im Jahresbeitrag enthalten sind. Extras können, gegen entsprechende Zuzahlungen, auch bei vielen anderen Tarifen mitversichert werden. Diese Extras sind bei den meisten Gesellschaften nur bis zu einer Entschädigungsgrenze versichert, die in Euro angegeben wurden. Entschädigen Versicherer doch bis zur Versicherungssumme, wurde dies mit „VS“ angegeben.

Hotelkosten:

Ist die Wohnung infolge eines Brandes unbewohnbar, benötigt die Person / Familie ein Dach über dem Kopf. Die Hausratversicherung zahlt im Allgemeinen für einen Hoteltag maximal 1 Promille der Versicherungssumme – nach dem verwendeten Modell von Stiftung Warentest also 50 €. Die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen Hotelunterkünfte höchstens für 100 Tage.

Diebstahl aus dem Kfz:

Einige Gesellschaften versichern auch Hausrat, der tagsüber aus einem Auto gestohlen wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Auto in einer nahe gelegenen und abgeschlossenen Garage steht. Der Hausrat im Auto ist meistens bis höchstens 500 € versichert.

Diebstahl von Gartenmöbeln:

Einige Gesellschaften bieten Schutz für Gartenmöbel. Sie dürfen im Freien stehen, aber auf dem versicherten Grundstück.

Diebstahl im Krankenhaus:

Diebe haben es im Krankenhaus leicht, weil die Zimmer oft nicht verschlossen sind. Die Entschädigung für Wertsachen ist zum Teil erheblich begrenzt. „150 / 50 Geld“ bedeutet z. B., dass es für gestohlene Gegenstände höchstens 150 € gibt und Geld nur bis zu 50 € ersetzt wird.

Rückreise nach Schaden:

Wenn sich eine Person / Familie im Urlaub befindet, kann es vorkommen, dass sie aufgrund eines Feuers in der heimischen Wohnung so schnell wie möglich nach Hause zurückkehren muss. Das kann durch die Umbuchungskosten teuer werden. Einige Versicherer ersetzen die Mehrkosten, wenn der Schaden am Hausrat mindestens 5.000 € bzw. 10.000 € beträgt. Zum Teil ist die Erstattung der Mehrkosten begrenzt.

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