Je nach Versicherungspolice ist es möglich, dass einige dieser Extras vielleicht bereits mit enthalten sind, also nicht zusätzlich mit abgesichert werden müssen.
Überspannungsschäden durch Blitzschlag:
Nur der direkte Blitzschlag ist in der Regel bei einer Standard-Versicherungspolice mit abgedeckt. Allerdings kommt es viel häufiger vor, dass der Blitz irgendwo außerhalb der Wohnung in eine Leitung oder ein Trafohäuschen einschlägt. Dadurch kann es zu einem Stromstoß kommen, der die Elektrogeräte in der Wohnung beschädigt oder gar zerstört.
Elementarschäden:
Der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden umfasst z. B. Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsch und Lawinen. Da sich solche Ereignisse in den letzten Jahren zu häufen scheinen, ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz sehr ratsam.
Wohnen Sie jedoch z. B. in einem Überschwemmungsgebiet oder wurden in den letzten Jahren bereits Opfer von Elementarschäden, ist es so gut wie aussichtslos Versicherungsschutz dafür zu beantragen.
Sengschäden:
In der Regel sind Feuerschäden nur versichert, wenn sie durch einen richtigen Brand (eine offene Flamme!) entstanden sind. Trotzdem können Sie bei einigen Versicherern auch Sengschäden mitversichern: z. B. ein Loch im Teppich durch eine herunter gefallene Zigarette.
Implosion:
Im Standard-Versicherungsumfang sind Explosionsschäden mit abgedeckt. Bei Implosionsschäden ist das allerdings anders: Implodiert z. B. die Bildröhre Ihres Fernsehers, haben Sie nur Anspruch auf Schadensersatz, wenn dies ausdrücklich in der Police vereinbart wurde.
Gartenmöbel:
Normalerweise ist der Diebstahl von Gartenmöbeln von der Terrasse nicht mit versichert. Die Versicherungsgesellschaften sprechen hier von einem einfachen Diebstahl. Durch einen Zusatz in der Versicherungspolice können Sie dieses Risiko allerdings auch mit absichern.
Einbruch-Diebstahl Kfz:
Sie müssen das Risiko extra versichern, wenn Ihr Auto aufgebrochen wird und z. B. Ihre teure Lederjacke daraus gestohlen wird.
Fahrrad:
Meist können Sie die Fahrraddiebstahl-Versicherung als Zusatz zur Hausratversicherung abschließen. Die Versicherungssumme bezieht sich auf den Neuwert des Fahrrades. Somit sollten Sie den ungefähren Preis eines vergleichbaren neuen Rades zugrundelegen.
Glas:
Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten, die durch Glasbruch entstehen. Sowohl die Gebäudeverglasung (z. B. Fenster, Balkontür) als auch die Mobiliarverglasung (z. B. Glasscheiben von Bildern, Spiegel), die Glaskeramik-Kochfelder und Aquarien sind mit eingeschlossen.
Beleuchtungskörper (z. B. Lampen), optische Geräte, Hohlgläser (z. B. Vasen) und Handspiegel sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Unterversicherung bedeutet, die Versicherungssumme in Ihrer Police ist mehr...
Vorhandene Sicherungen müssen grundsätzlich genutzt mehr...
Je nach Versicherungspolice ist es möglich, dass einige dieser Extras mehr...
Da die Hausratversicherung nicht für alle Schäden aufkommt, haben mehr...
Die Hausratversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert von mehr...
Zunächst muss geklärt werden, ob eine einfache oder mehr...
Durch die Überschwemmung beschädigte mehr...
Nein. Ziehen Sie beispielsweise in eine mehr...
Ja, denn die neueren Hausratversicherungspolicen haben meistens eine weltweite Gültigkeit.
Nein, eine kurze Abwesenheit stellt keine grobe Fahrlässigkeit dar.
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