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Was muss man im Schadensfall tun?

Grundsätzlich muss alles getan werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten bzw. zu verhindern. Ist der Schadensfall eingetreten, muss der Versicherer umgehend informiert werden. Zusätzlich dazu muss im Falle eines Einbruchs und Raubes eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden. Die Liste der gestohlenen Sachen, die bei der Polizei abgegeben werden muss, sollte so vollständig wie möglich sein, denn die Versicherung muss nachträglich angezeigte Sachen nicht ersetzen. Daher ist es zu empfehlen, dass Sie Rechnungen und Fotos für wertvolle Sachen aufheben. Für Gegenstände, deren Wert nur schwer feststellbar ist, sind Expertisen von Vorteil. Außerdem sollten die beschädigten Sachen für eine eventuelle Besichtigung aufgehoben werden.

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