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Hausratversicherung Einbruch

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Mit der Hausratversicherung bei Einbruch die Existenz absichern

Die Hausratversicherung für Einbruch schützt den Hausrat in der Wohnung des Versicherungsnehmers vor Beschädigung, Zerstörung und Verlust. Dabei werden solche Schäden ersetzt, die bei einem Einbruchdiebstahl, einer Beraubung oder bei dem Versuch einer dieser Taten entstanden sind. Einbruchdiebstahl setzt voraus, dass der Täter sich unberechtigterweise Zutritt in ein Gebäude verschafft, indem er einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel eindringt und aus dem Gebäude fremde Gegenstände entwendet. Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn der Täter sich auf kriminelle Weise den richtigen Schlüssel beschafft und in das Gebäude eindringt und stiehlt. Es werden daher auch bereits vor einer möglichen Tat Kosten für den Schlossaustausch ersetzt, wenn der Wohnungsschlüssel oder der Schlüssel für den Safe gestohlen wurde.

Entschädigungsleistungen bei Einbruch

Die Hausratversicherung für Einbruch ersetzt im Schadensfall den Versicherungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen. Bei beschädigten Sachen wird der Reparaturaufwand zuzüglich einer Wertminderung ersetzt. Sind Sachen beschädigt, aber durchaus weiterhin verwendbar, wird der Minderwert vergütet. Wertsachen werden bis zu zwanzig Prozent der Versicherungssumme ersetzt, wenn sie nicht in einem Safe aufbewahrt wurden. Wurden sie im Safe gelagert, gelten bestimmte meist individuell vereinbarte Versicherungshöchstsummen. Der in der Hausratversicherung Versicherte kann einen Monat nach der Schadensmeldung in Höhe der zu erwartenden Mindestsumme eine Abschlagszahlung fordern. Sobald die Entschädigungsleistung feststeht, erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen.

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