Wenn in der bald beginnenden Weihnachtszeit in deutschen Haushalten wieder verstärkt Kerzen angezündet werden, kann die besinnliche Stimmung schnell umschlagen, wenn diese ein richtiges Feuer entfachen.
Im einfachsten Fall fällt die Kerze um und verbennt dabei die Tischdecke. Doch kann daraus natürlich ein viel größerer Schaden werden. Eine Hausratversicherung deckt unter anderem auch Schäden durch Feuer ab.
Doch Vorsicht: Wird ein solcher Brand grob fahrlässig verursacht, kann das den Versicherungsschutz kosten. So kann es passieren, dass man nicht nur den Schaden hat, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt. Wer den Raum nur für eine Viertelstunde verlässt und dabei brennende Kerzen aus den Augen lässt, handelt nach Auffassung des Amtsgerichtes Neunkirchen grob fahrlässig. Steht die Kerze allerdings auf einem gefliesten Tisch und ein Versicherter verlässt das Zimmer für eine Viertelstunde für einen Toilettenbesuch, so besteht Versicherungsschutz.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz wird zwar im Januar 2008 eingeführt und regelt auch die grobe Fahrlässigkeit neu, nur wird dies für die meisten Bestandsverträge erst ein Jahr später gelten. Dann wird selbst bei der groben Fahrlässigkeit noch ein Teil bezahlt, wobei die Schuld und die Teilzahlung der Versicherer nach dem Verschulden ausfallen wird.
Vorallem aber sollte der Hausrat nicht unterversichert sein. Wird bei einem ersatzpflichtigen Feuer die ganze Wohnung zerstört und die Hausratversicherung stellt eine Unterversicherung fest, bekommt der Versicherungsnehmer viel weniger ausbezahlt.
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