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Wenn´s zu Hause brenzlig wird

75 Prozent aller deutschen Haushalte sind im Besitz einer Hausratversicherung. Ein regelmäßiger Policencheck zahlt sich aus, denn oft entsprechen sie nicht dem persönlichen Bedarf.

Ob eine durch Vandalismus zerstörte Inneneinrichtung, ein Feuer oder Wasserrohrbruch, ein Einbruchdiebstahl, eine Gasexplosion oder das vom Sturm weggefegte Dach – solche Schäden belasten nicht nur das Gemüt, sondern auch die Geldbörse. Es sei denn es existiert eine Hausratversicherung, die die Katastrophe wenigstens finanziell mildert.

Außerdem schützt die Police nicht nur das Inventar in der eigenen Wohnung. Sie erstattet auch bei Raub oder im Urlaub, wenn Geld, Kleidung oder die Fotoausrüstung bei einem Einbruch aus dem Hotelzimmer gestohlen werden den entstandenen Schaden. Wer sein Eigenheim auch gegen Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck oder Erdbeben versichern möchte, muss seine Police um das Risiko „Elementarschäden“ erweitern.

Grundsätzlich gilt: Je teurer die Wohnungseinrichtung, desto sinnvoller ist die Hausratversicherung. Wichtig ist, dass die Versicherung dem wirklichen Neuwert des vollständigen Hausrats entspricht. Wird sie zu niedrig gewählt, besteht eine „Unterversicherung“ und der Schaden wird nur anteilig ersetzt. Bei einer „Überversicherung“ fallen höhere Beiträge an, obwohl die Versicherungsgesellschaften im Fall der Fälle nie mehr als den tatsächlichen Wert des geschädigten Hausrats erstatten.

Es empfiehlt sich daher, die Versicherungssumme individuell zu ermitteln. Sie sollte nicht nur jährlich sondern auch bei größeren Neuanschaffungen kontrolliert und eventuell angepasst werden.

Außerdem ist es wichtig, wenn doch etwas passiert, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Es sollte gerettet werden, was zu retten ist – ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Gibt es Zeugen für den Schaden, sollten unbedingt die Namen notiert werden. Fotos von Schäden und Schadensort sind ebenfalls hilfreich. Bei größeren Unglücken wird üblicherweise der Schaden durch einen Gutachter ermittelt. Daher sollten beschädigte oder zerstörte Sachen aufgehoben und erst mit Zustimmung des Versicherers entsorgt werden. Zudem verlangt die Versicherung eine vollständige Liste der betroffenen Gegenstände.

Darum ist es ratsam, bereits bei der Ermittlung der Versicherungssumme eine Bestandaufnahme aller Hausratgegenstände zu machen. Speziell wertvolle Dinge wie Schmuck, Sammlungen oder Antiquitäten sollten dokumentiert werden.

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