Wenn der Versicherte auszieht, ist sein / ihr Hausrat auch abgesichert. Sowohl die alte als auch die neue Wohnung ist für eine Übergangszeit versichert. Der Versicherungsschutz gilt nach zwei Monaten nur noch für die neue Wohnung. Der Versicherungsnehmer muss seinen Versicherer über den Umzug informieren.
Zieht der Versicherte in eine größere Wohnung oder gehört sie zu einem anderen Tarifgebiet, kann der Versicherer den Beitrag neu berechnen. Der Versicherte darf bei einer Beitragserhöhung kündigen.
Wenn sich ein Paar trennt und einer in eine neue Wohnung zieht, sind für eine Übergangszeit von drei Monaten beide Wohnungen versichert. Haben die Ex-Partner die Versicherungspolice gemeinsam unterschrieben, gilt die Hausratversicherung nach dieser Zeit nur noch für die alte Wohnung. Sollte der Vertrag auf den Namen des Ausziehenden laufen, nimmt er auch den Hausratschutz mit.
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