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Sicherheit für Hausrat beim Umzug

Unter Umständen kann sich ein Wohnungswechsel eine ganze Weile hinziehen. Auch ist man häufig kurzfristig Besitzer oder Mieter von zwei Unterkünften. Während des Umzugs gilt eine Hausratpolice gleichzeitig für beide Wohnungen.

Die einzige Bedingung ist, dass der neue Wohnort auch in der Bundesrepublik liegt. Bei endgültigem Wohnungswechsel, spätestens aber zwei Monate nach Beginn des Umzugs, ist nur noch das neue Zuhause durch die Hausratversicherung geschützt.Für Schäden, die durch Einbruch, Sturm oder Wasserrohrbruch an der Wohnungseinrichtung entstehen, kommt die Police auf. Vor dem Abschluss sollte man aber auf jeden Fall den Wert seines Hausrats bestimmen: So entgeht man dem Risiko einer Unter- oder Überversicherung. Bei einem Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Inventars. Daher sollte nach einem Umzug geprüft werden, ob die Versicherungssumme dem neuen Wert entspricht oder eventuell angepasst werden muss. Eine Standardpolice wie die Hausratversicherung erhält man am günstigsten bei Direktversicherern, da diese auf teures Vertriebspersonal verzichten. Die Policen werden telefonisch, per Post oder über das Internet abgeschlossen.

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