Jedes Jahr werden rund 240.000 Fahrräder gestohlen. Wenn Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl über Ihre Hausratversicherung absichern wollen, können Sie sich über bessere Konditionen freuen. Während der Versicherer früher häufig nur zahlte, wenn das Rad tagsüber gestohlen wurde, sieht eine neue Musterklausel nun einen Rund-um-die-Uhr-Schutz gegen Langfinger vor.
Über eine Hausratversicherung können Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl schützen. Eine entsprechende Klausel schreibt der Versicherer gegen einen Aufpreis in den Vertrag. Bislang musste der Kunde jedoch einige Einschränkungen in Kauf nehmen. So waren lediglich Diebstähle ersatzpflichtig, die sich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereigneten. Ausnahmen machten die Versicherer dann, wenn sich das Fahrrad nach 22 Uhr noch in Gebrauch befand. War der Kunde damit beispielsweise zur Spätvorstellung im Kino, galt auch hier der Versicherungsschutz. Ansonsten leistete die Assekuranz bei nächtlichen Diebstählen nur, wenn das Fahrrad aus einem Fahrradkeller entwendet wurde.
"Diese Regelung ist ziemlich kompliziert", sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Darum hat der GDV nun eine neue Musterklausel für seine Mitglieder ausgearbeitet. Demnach ist das Fahrrad immer versichert, egal ob Diebe es bei strahlendem Sonnenschein vor dem Bahnhof unauffällig mitgehen lassen oder es nachts klammheimlich vor der Haustür klauen. Einzige Voraussetzung: Das Rad muss abgeschlossen gewesen sein. Viele Versicherungen haben bereits entsprechende Änderungen an ihren Hausratpolicen vorgenommen.
Besitzt der Versicherte jedoch ein besonders teures Fahrrad, sollte der Kunde über eine separate Fahrradversicherung nachdenken, rät Bianca Höwe vom Bund der Versicherten. "Bei der Hausratversicherung gibt es Entschädigungshöchstgrenzen", erklärt sie. Diese liegen in der Regel bei einem Prozent der Versicherungssumme. Wer für seinen Hausrat einen Betrag von 100.000 Euro vereinbart hat, erhält beim Diebstahl seines Rads also höchstens 1.000 Euro.
Bei speziellen Fahrradversicherern lassen sich höhere Entschädigungssummen vereinbaren. "Die Prämien der separaten Versicherungen sind allerdings recht hoch, und es gibt auch hier oft Einschränkungen", warnt Höwe.
Geld.de Tipps:
Belege: Der Bund der Versicherten (BdV) rät Radfahrern, die eine Police abgeschlossen haben, ein Foto ihres Gefährts zu machen. Außerdem sollte die Fahrradrechnung gut aufgehoben werden. Das erleichtert den Kunden nach einem Diebstahl die Regulierung des Schadens. Zudem ist die Registrierung des Rads beim Fahrradhändler oder der Polizei ratsam. Das macht die Bikes für Hehler uninteressant.
Schloss: Der Versicherer leistet nur, wenn das Rad abgeschlossen gewesen ist. Der BdV empfiehlt, es mit einem speziellen Bügelschloss oder Panzerkabel zu sichern, das nicht mit Kältespray geknackt werden kann. Nach einem Diebstahl sollte der Radfahrer die Schlüssel nicht wegwerfen. Manche Versicherer verlangen sie als Beweis.
Schadenfall: Ist das Rad weg, sollte der Kunde Anzeige bei der Polizei erstatten und unverzüglich mit seinem Versicherer Kontakt aufnehmen.
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