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Nicht nur Hausrat: Gartenmöbel gegen Diebstahl versichert

Die ersten Sonnenstrahlen locken Hobby-Gärtner wieder an Ihre Wirkungsstätten: Bäume und Hecken werden beschnitten, Blumen gepflanzt, Kräuter gesät und natürlich wandern auch die Gartenmöbel aus ihrem Winterlager wieder ins Freie. Aber die Freude über das sorglose Dasein unter freiem Himmel kann schnell getrübt werden, dann nämlich, wenn Diebe die schmucken Gartenmöbel interessant finden. Auch gehen so manches Mal Rasenmäher, Heckenschere oder andere teure Werkzeuge, die im Garten liegen geblieben sind, unfreiwillig in anderen Besitz über. Doch vor einem finanziellen Schaden können sich Gartenbesitzer schützen.

Im Falle eines Diebstahls kann eine Hausratversicherung greifen, wenn sich Gartenmöbel und -geräte auf dem Versicherungsgrundstück befunden haben und wenn die entsprechende Klausel im Vertrag steht. Unser Tipp: Es ist trotzdem vorteilhaft, während längerer Abwesenheit Gartenmöbel und Leitern wegzuschließen. Denn gerade diese Dinge erleichtern Einbrechern den Einstieg ins Gartenhäuschen oder Haus.

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