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Mein Haus, mein Designer-Sofa, mein Picasso

Mein Haus, mein Designer-Sofa, mein Picasso

Etwa drei Viertel der deutschen Haushalte haben eine Hausratpolice. Trotzdem ist ihre Besitz noch lange nicht ausreichend geschützt. Mit der Anschaffung neuer Möbel, Unterhaltungselektronik oder Kleidung steigt der Wert des Eigentums und die vorhandene Police sollte angepasst werden. Und nicht nur dabei passieren Fehler: Auch bei den genauen Konditionen und dem Preis lohnt es sich, gründlich zu vergleichen. Vergleichen Sie gleich hier die Leistungen und Beiträge der einzelnen Versicherer und sichern Sie sich ab.

Anfangs
geht es meist nur um Ivar, Billy oder Tromsö. Die gesamte Einrichtung ist nicht mehr wert als das Bahn-Ticket für die Semesterferien; selbst wer mit seinem kompletten Besitz den Wohnsitz wechseln möchte, muss nicht mehr tun, als den Kombi eines Freundes richtig vollzupacken und sich auf den Weg zu machen.

Mit der Zeit jedoch wachsen die Quadratmeterzahl und der innenarchitektonische Anspruch. Neben dem geerbten Biedermeier-Schätzchen von Oma steht nun das neu erworbene Designer-Sofa, Investitionen in Kunst sind kein Tabu mehr, und ohne ausreichende Versicherung dürfte kein Umzugsunternehmer auch nur einen Fuß über die Schwelle setzen. Doch da den wertvollen Einrichtungsstücken nicht nur Unheil durch unachtsame Möbelpacker droht, sichert die Mehrzahl der Deutschen die lieb gewonnenen Schätze außerdem über eine Hausratversicherung ab: Etwa 75 Prozent der Haushalte besitzen eine solche Police, um im Ernstfall alle Schäden ersetzt zu bekommen, die zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Einbrecher oder Unwetter entstanden sind. Geschützt sind alle beweglichen Gegenstände, die zum Hausrat gehören. Doch die Versicherung zahlt auch, werden Gegenstände aus dem Keller, der Garage oder dem Gartenhaus gestohlen. Einige Versicherungen leisten sogar bei gestohlenen oder beschädigten Einrichtungsgegenständen in der eigenen Ferienwohnung oder im Ferienhaus.

Regelmäßige Überprüfung

Um ihren Zweck effektiv erfüllen zu können, bedarf eine Hausratversicherung allerdings regelmäßiger Pflege. Anders ausgedrückt: Wer seine alte Police jahrelang unberührt im Schrank liegen lässt, erlebt im Ernstfall eine böse Überraschung. Viele Versicherte unterschätzen den Wert ihrer Einrichtung dramatisch und setzen die Versicherungssumme viel zu niedrig an. „Gerade, wenn sich der eher spartanische Spanplattencharme von einst inzwischen zum stilvollen Einrichtungskunstwerk entwickelt hat, ist eine Unterversicherung fast schon die Regel“, weiß Jürgen Karpf, Versicherungsberater der Kanzlei Durstin und Kollegen. Doch nicht nur bei der Inventarliste passieren regelmäßig Fehler: Auch bei den genauen Konditionen und dem Preis lohnt es sich, intensiv zu vergleichen.

Besondere Deckungskonzepte bieten alle Versicherungen, die sich allerdings im einzelnen voneinander unterscheiden können. Spezielle Klauseln dienen dazu, den herkömmlichen Standard- Versicherungsschutz zu erweitern, oder auch Ausschlüsse vorzunehmen.

Zu den Erweiterungen gehören unter anderem auch Überspannungsschäden. Als zusätzlich versichert gelten dann auch Computer, Fernseher und andere elektronische Geräte, wenn ein Blitz nicht der direkte Auslöser eines Schadens ist, sondern vielmehr zu einer Überspannung führt.

Doch Vorsicht ist geboten, drohen besondere Risiken. Hausratversicherungen übernehmen nicht automatisch Schäden, die durch ausgetretenes Aquarienwasser oder schadhafte Wasserbetten entstanden sind. Wer die Folgeschäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen will, sollte rechtzeitig bei seiner Versicherung nachfragen.

Auch Gepäck ist versichert

Für viele beginnen in den kommenden Wochen die Sommerferien. Verbraucherschützern zufolge sind Rundum-Pakete für den Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland meist überflüssig.

Beispielsweise können sich Besitzer einer Hausratversicherung eine Reise­gepäckpolice fast immer sparen. Die Hausratversicherung schützt ihre Sachen auch außer Haus bei Abwesenheit bis zu drei Monaten und bis zu einem Wert von etwa 10.000 Euro.

Der Einbruchdiebstahl im Hotel oder in der Ferienwohnung ist gleichermaßen versichert wie zZ hause. Der Versicherer zahlt auch, wurde dem Kunden beim Stadtrundgang oder am Strand die Tasche entrissen. Abgedeckt ist jedoch nur Raub, einfacher Diebstahl nicht. Die Tasche muss also mit Gewalt entwendet worden sein. Für Bargeld, Wertpapiere und Schmuck gelten je nach Tarif unterschiedliche Höchstgrenzen. Die Versicherer erstatten zum Beispiel zwischen 250 und 1.000 Euro Bargeld.

Hier geht es zum kostenlosen Vergleich verschiedener Hausratversicherer!

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