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Hausratversicherung - Grob fahrlässig handelt wer keine hat

Gute Nachrichten für Verbraucher: Die Hausrat zahlt jetzt – wenn auch anteilig – bei grober Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit!

Die offene Hintertür, Alkohol am Steuer oder die unbeobachtete Kerze im Zimmer – bisher alles Gründe dafür, dass die eigene Hausratversicherung keinen Cent zahlte.

Dieses Prinzip weicht durch das neue Versicherungsvertragsgesetz nun Einzelfallentscheidungen. Seit Jahresanfang müssen Versicherer abwägen, wie gravierend das eigene Verschulden des Versicherungsnehmers zu werten ist. Dementsprechend wird der entstandene Schaden mehr oder weniger stark gekürzt entschädigt. Es ist also zu erwarten, dass Versicherungsnehmer auch im Falle des eigenen Verschuldens nicht mehr gänzlich leer ausgehen.

Die Quoten der Entschädigungen müssen nun durch die Gerichte geregelt werden, was sicherlich noch eine Weile in Anspruch nehmen wird. Die hieraus entstehende Quotenliste wird es Versicherern wie Versicherungsnehmern jedoch ermöglichen, Schadenfälle schnell und unbürokratisch zu regeln.

Im Jahr 2009 gelten die Regelungen dann auch für Altverträge.

ABER: Vorsätzliche, mutwillige Zerstörungen führen jedoch auch zukünftig ebenso zum Verlust des Versicherungsschutzes wie das arglistige Machen falscher Angaben bei Abschluss einer Versicherung.

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GELD.de Tipp: Beben abfedern
Die jüngste Vergangenheit hat es gezeigt. Auch in Deutschland kann, wenn durch Bergbau verursacht, die Erde beben. Und je nach Stärke sind Schäden am Eigenheim nicht ausgeschlossen. Das kann schnell in die Tausende gehen.

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