Gemeinsamer Fußball-Fernsehabend mit Freunden, doch ihre Gäste fiebern mit dem Spiel so sehr mit, dass Begeisterung mit zerbrochenem Hausrat endet. Oder ein Bekannter will nur kurz mit ihrem Handy telefonieren, dabei fällt es ihm aus der Hand und ist nicht mehr funktionstüchtig. Damit aber die Freundschaft keine Bruchstellen bekommt, ist man ja gut versichert. Viele sind sich aber in einer solchen Situation nicht sicher, ob Hausrat oder Haftpflicht Versicherung dafür aufkommen.
In vielen Fällen ist es möglich, die Schadenregulierung über beide, Hausrat oder Haftpflichtversicherung, abwickeln zu lassen. Nur ist eine Doppelregulierung nicht gestattet. Schließlich ist ja beispielsweise nur ein Telefon kaputt gegangen, also werden auch nur die Kosten einmalig erstattet. Wer versucht, den Schaden über Hausrat und Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen, begeht Versicherungsbetrug. Damit riskiert der Versicherte allerdings eine Strafe und den weiteren Versicherungsschutz.
Egal, ob Hausrat oder Haftpflicht, zunächst müssen Sie alles dafür tun, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Auch sollte man nicht zu lange warten, den Schaden der Hausrat oder Haftpflichtversicherung zu melden. Dies sind die Obliegenheiten eines jeden Versicherten. Auch gefährdet man bei Nichteinhaltung den Versicherungsschutz. Zumindest kann der Versicherer dann die Leistung kürzen.
Oft haben Sie die Wahl und können den Schaden entweder der privaten Haftpflichtversicherung des Schuldigen oder Ihrer eigenen Hausratversicherung melden. Bei der Hausrat-oder-Haftpflicht-Wahl sollte aber Folgendes beachtet werden: Wenden Sie sich an den Haftpflichtversicherer, wird dieser die beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände nur zum so genannten Zeitwert ersetzen. Das bedeutet bei einem kaputten Fernseher, dass nicht der Wert des Geräts zum Anschaffungszeitpunkt, also der Kaufpreis, sondern nur die Schadensumme erstattet wird, die es vor der Beschädigung an Wert hatte. Ersetzt der Geschädigte das alte durch ein neues, moderneres Gerät, muss er die Differenz zum neuen Kaufpreis selbst zahlen.
Die Hausratversicherung dagegen kommt in der Regel für den Neuwert des Gegenstands auf. Doch wird sie vorher prüfen, ob nicht doch zuerst die Haftpflichtversicherung regulieren müsste. Wenn Sie Ihre Hausratversicherung den Schaden ersetzen lassen wollen, muss sich aber wirklich um Hausrat handeln. Dazu zählen Einrichtungs-, Gebrauchs- oder auch Verbrauchsgegenstände, so also auch Elektrogeräte.
Wenn es zum Schaden gekommen ist, sind sie als Versicherungsnehmer beweispflichtig. Im Klartext: Sie müssen den Sachwert belegen. Originaleinkaufsquittungen sind dafür der beste Beweis. Ist die Rechnung nicht mehr auffindbar, kann auch ein Sachverständiger beauftragt werden, den Neuwert zu schätzen. In einigen Fällen – dabei kommt es häufig auf die Schadenhöhe an – sind die Versicherer für Hausrat oder Haftpflicht kulant und regulieren auch ohne aufwendiges Gutachten, sondern nach Schätzung des Versicherten. Verlassen sollte man sich aber auf solche Kulanz nicht.
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