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Fahrraddiebstahl – Wer haftet?

Die meisten Radfahrer wähnen sich in Sicherheit, denn schließlich verfügen sie über eine Hausratversicherung, die im Falle eines Diebstahls greift. Oder doch nicht?

Oftmals reicht die gewöhnliche Hausrat-Police nicht aus, um für einen Fahrraddiebstahl zu haften, denn nur, wenn das Gefährt aus Haus, Keller oder Garage gestohlen wird, kommt sie zum Einsatz. Für jeden anderen Fall können Zusatzleistungen erworben werden.

Neben dem zusätzlichen „Schutz vor dem einfachen Fahrraddiebstahl“, der Diebstahl an jeglichen Orten abdeckt, existiert ein Nachtschutztarif, der für nur rund 50 € mehr im Jahr einen Versicherungsschutz für parkende Zweiräder zur späten Stunde garantiert. Dieser Beitrag variiert mit der Umgebung, Studentenstädte haben dadurch das Nachsehen.

Vor dem Abschluss sollte man also immer die Konditionen prüfen und den Hausrat ausreichend versichern, somit auch mal tiefer in die Tasche greifen.

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