Blitzschäden oft nicht mitversichert
Unwetter sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Immer öfter werden dabei Inneneinrichtungen beschädigt oder Elektrogeräte wie Fernseher oder Computer zerstört. Um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein, sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen bzw. Ihren bestehenden Vertrag überprüfen. Denn Überspannungsschäden sind z.B. oft nicht mitversichert!
In letzter Zeit kam es in weiten Teilen Deutschlands zu heftigen Gewittern mit Hagel und starken Regenfällen. Dabei fielen zum Teil bis zu tennisballgroße Hagelkörner vom Himmel. In vielen Wohnungen und Häusern wurden Fensterscheiben zerstört, wodurch Wind und Regen ungehindert ins Innere eindringen konnten. Ein klitschnasser Teppich, Kratzspuren an den Möbeln oder zerbrochene Vasen waren u.a. die Folge.
Ab Windstärke 8 (Sturm), ersetzt die Hausratversicherung Sturm- und Hagelschäden an Ihrer Inneneinrichtung sowie an außen befestigten Markisen und Satellitenschüsseln. Um die Unwetterschäden bei Ihrer Versicherung schadensregulierend geltend machen zu können, müssen Sie diese allerdings beweisen. Fotografieren Sie also den entstandenen Schaden und notieren Sie sich Tag und Uhrzeit des Gewitters. Setzen Sie sich anschließend mit Ihrem Versicherer in Verbindung.
Beachten Sie aber: Nur in neueren Hausrat-Policen sind Überspannungsschäden durch Gewitter im Allgemeinen mitversichert. Ältere Verträge lassen diesen Punkt oft vermissen. Daher empfehlen wir eine Überprüfung und Anpassung Ihrer Altverträge. Achten Sie außerdem beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf, dass auch Folgeschäden ersetzt werden.
Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihre Möbel und Einrichtungsgegenstände gegen Unwetterschäden.
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