Der Hausbesitzer bzw. Vermieter eines Hauses oder unbebauten Grundstücks unterliegt der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht. Die Haftbarkeit bei einer Pflichtverletzung kann nicht übertragen werden. Wenn z. B. die Streuung der Gehwege bei Winterglätte laut Mietvertrag Aufgabe der Mieter sein sollte, haftet dennoch der Vermieter im Schadensfall.
Unter einer Wohneinheit versteht man eine von anderen mehr...
Ja, aber nur wenn es sich dabei um eine private mehr...
Sie müssen jeden Schadensfall innerhalb einer Woche mehr...
Sie sollten möglichst eine mehr...
Der Hausbesitzer bzw. Vermieter mehr...
Vermieter eines Hauses und Besitzer eines mehr...
Mit dem Eintritt ins Berufsleben müssen Jobstarter sich selbst versichern. Die Versicherer wissen um dieses Problem und umwerben junge Leute inzwischen verstärkt. Doch welche Versicherungen sind sinnvoll? Berufseinsteiger... [mehr]
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Ob private Haftpflichtversicherung, Fahrrad-Versicherung, Hundehalter-Haftpflichtversicherung oder Zahnzusatzversicherung ? das SB-Warenhaus real,- bietet in Kooperation mit der HanseMerkur Versicherungsgruppe... [mehr]
?Süßes ist ungesund.? Zumindest bei Rosenmontagsumzügen kann Kamelle und dergleichen arg ins Auge gehen. Ob der Werfer bei Verletzungen durch die süßen Wurfgeschosse haften muss, wurde vor Gericht geklärt. Mit einer... [mehr]
Wenn die fünfte Jahreszeit Hochsaison hat, herrscht in den Faschingshochburgen wieder Ausnahmezustand. Damit die Feierlaune nicht getrübt wird und die Jecken sicher feiern können, helfen ein paar wichtige Versicherungen.... [mehr]
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