Sie müssen jeden Schadensfall innerhalb einer Woche der Versicherungsgesellschaft schriftlich melden. Die Schadensgründe müssen wahrheitsgetreu und so detailliert wie möglich wiedergegeben werden.
Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten bzw. ihn zu verhindern.
Ohne Zustimmung des Versicherers ist der Versicherte nicht dazu befugt, einen Schadenersatzanspruch anzuerkennen bzw. Schadenersatz zu leisten.
Innerhalb der angegebenen Frist ist bei Mahnbescheiden bzw. Schadenersatzforderungen von Behörden innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch zu erheben.
Auf jeden Fall muss die gerichtliche Abwehr von Schadenersatzansprüchen dem Versicherer überlassen werden.
Unter einer Wohneinheit versteht man eine von anderen mehr...
Ja, aber nur wenn es sich dabei um eine private mehr...
Sie müssen jeden Schadensfall innerhalb einer Woche mehr...
Sie sollten möglichst eine mehr...
Der Hausbesitzer bzw. Vermieter mehr...
Vermieter eines Hauses und Besitzer eines mehr...
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