Eine Private Haftpflichtversicherung sichert Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Vermieter von Einfamilienhäusern nicht umfassend gegen alle Risiken ab. Unfälle im Treppenhaus oder im unzureichend beleuchteten Keller können schnell passieren – auch Fußgänger, die im Winter auf Ihrem glatten Gehweg ausrutschen, stellen ein hohes Risiko dar. Deshalb sollten Sie unbedingt eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- bzw. Grundbesitzer (z. B. als Pächter, Eigentümer oder Mieter) ist versichert. Ansprüche, die aus dem Verstoß gegen die Pflichten des Versicherungsnehmers entstanden sind, sind hierbei abgedeckt. Zu diesen Pflichten gehören unter anderem die bauliche Instandhaltung, die Reinigung, die Beleuchtung, die Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte sowie Schneeräum-Arbeiten auf Bürgersteigen.
Wenn der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Beruf bzw. Betrieb ausübt, wird der Versicherungsschutz nur durch eine Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung gewährt.
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Eine Private Haftpflichtversicherung mehr...
als Unternehmer bzw. Bauherr von Bauarbeiten ist bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 € je Bauvorhaben mitversichert. Solche Bauarbeiten können z. B. Reparaturen oder Umbauarbeiten sein. Des Weiteren sind / ist Folgende(s) in der gesetzlichen Haftpflicht mitversichert: ...[mehr]
Eine Private Haftpflichtversicherung sichert Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Vermieter von Einfamilienhäusern nicht umfassend gegen alle Risiken ab. Unfälle im Treppenhaus oder im unzureichend beleuchteten Keller können schnell passieren – auch...[mehr]