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Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers

als Unternehmer bzw. Bauherr von Bauarbeiten ist bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 € je Bauvorhaben mitversichert. Solche Bauarbeiten können z. B. Reparaturen oder Umbauarbeiten sein. Des Weiteren sind / ist Folgende(s) in der gesetzlichen Haftpflicht mitversichert:

  • der Versicherungsnehmer als früherer Besitzer, sofern die Versicherung bereits bei beim Wechsel des Besitzes bestanden hat
  • Personen, die durch einen Arbeitsvertrag vom Versicherungsnehmer damit beauftragt wurden, das Grundstück zu verwalten, zu reinigen oder zu beleuchten
  • des Versicherungsnehmers aus Verwaltung und Besitz von motorgetriebenen Haus- und Gartengeräten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen diese Geräte nicht versicherungspflichtig sein.
  • der Konkurs- / Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.

Übliche Versicherungssummen sind 3 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie 3 Mio. für Abwasser- und Allmählichkeitsschäden. Die „Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen“ und die „Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibung für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung“ bilden die Grundlage für den Versicherungsschutz.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Allgemeines auf einen Blick!

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