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Bei der Haftpflichtversicherung die Verjährung berücksichtigen

Um den Rechtsfrieden und die Sicherheit im Rechtsverkehr zu gewährleisten, wird bei einer Haftpflichtversicherung eine Verjährung definiert. So wie es verschiedene Rechtsansprüche gibt, gibt es auch unterschiedliche Verjährungsfristen. In der Regel beginnt bei einer Haftpflichtversicherung die Verjährung 3 Jahre nach Unfallbeginn. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass bei der Haftpflichtversicherung die Verjährung durch unterschiedliche Umstände gehemmt werden kann. Dabei fließen zugestellte Mahnbescheide oder eine Klageerhebung mit ein. Die Rechtsklarheit ist dafür eine wichtige Voraussetzung und um diese nach einer bestimmten Zeit auch zu schaffen, hat der Gesetzgeber absolute Verjährungsfristen bzw. sogenannte Höchstfristen eingeführt. Bei Schadensersatzansprüchen, die geltend gemacht werden, kann die Verjährungsfrist bis zu 10 Jahre betragen.

Aufgaben einer Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherungsform. Nur als Halter eines Fahrzeuges ist man zum Abschluss der Versicherung verpflichtet. Sie deckt generell Schäden ab, welche beispielsweise bei Nutzung des Fahrzeuges an fremden Gegenständen oder dritten Personen entstanden sind. Die Höhe der Deckungssumme ist für die Schadensregulierung wichtig und sollte vor Abschluss genau geprüft werden. Ist sie zu gering, muss die Differenz vom Verursacher getragen werden. Bei Personenschäden sollte berücksichtigt werden, dass auch Folgekosten durch Arztbesuche oder Therapien entstehen können. Im Allgemeinen sind in einer Haftpflichtversicherung Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt und werden von der Versicherungsgesellschaft bezahlt. Die Beiträge werden in jährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten gezahlt. (aktueller Stand der Zahlen 01/11)

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