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Was wird bei einer Privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen?

Grundsätzlich gelten folgende Ausschlüsse (soweit keine Sondervereinbarung getroffen wurde):

  • Haftungsansprüche aus beruflicher Tätigkeit
  • Haftungsansprüche aus dem Halten, Besitz, Eigentum oder Führen von Kraft- Luft- oder Wasserfahrzeugen, die durch einen Schaden, der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde, entstanden sind
  • Haftungsansprüche wegen Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
  • Haftungsansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Trainingsvorbereitungen hierzu
  • Haftungsansprüche aufgrund vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Haftungsansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die mitversicherte Personen sind

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