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Was ist im Schadensfall zu tun?

Man sollte den Schaden innerhalb einer Woche melden und die Umstände, die zum Schaden geführt haben, möglichst genau und wahrheitsgemäß schildern. Ohne Abstimmung mit Ihrem Versicherer sollten sie keine Zahlung an den / die Geschädigte(n) zahlen und das lieber Ihrer Versicherung überlassen. Sie müssen gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz fristgerecht Widerspruch einlegen - ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherer.

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