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Was bedeutet in Verbindung mit einer Haftpflichtversicherung ...?

Im Schadensfall prüft jede Haftpflichtversicherung die Rechtmäßigkeit des gestellten Anspruchs. Außer bei der Kfz- und Öltank-Haftpflichtversicherung haftet man als Privatperson in der Regel nur bei eigenem Verschulden (§823 BGB), dann aber unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen. Wenn die Versicherungsgesellschaft zu dem Schluss kommen sollte, dass der Schaden nicht durch das Verschulden des Versicherungsteilnehmers bzw. der mitversicherten Person entstanden ist, wird der Anspruch gegenüber dem Anspruchsteller abgewiesen. Leiten Sie den Anspruch auf Schadenersatz schnellstmöglich an Ihre Versicherungsgesellschaft weiter. Diese wird dann entweder die Entschädigung übernehmen (sofern Sie bzw. eine mitversicherte Person Schuld haben) oder den Anspruch, wenn nötig mittels eines Prozesses, abwehren (wenn Sie bzw. die mitversicherte Person keine Schuld haben).

Haftpflichtversicherung FAQ auf einen Blick!

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