Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich entrichtet wird. Der Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum, der im Vertrag festgelegt ist. Wenn die Kündigung eines Versicherungsvertrages mit einer mindestens einjährigen Dauer nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
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Private-Haftpflichtversicherung mehr...
Mit dem Eintritt ins Berufsleben müssen Jobstarter sich selbst versichern. Die Versicherer wissen um dieses Problem und umwerben junge Leute inzwischen verstärkt. Doch welche Versicherungen sind sinnvoll? Berufseinsteiger... [mehr]
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?Süßes ist ungesund.? Zumindest bei Rosenmontagsumzügen kann Kamelle und dergleichen arg ins Auge gehen. Ob der Werfer bei Verletzungen durch die süßen Wurfgeschosse haften muss, wurde vor Gericht geklärt. Mit einer... [mehr]
Wenn die fünfte Jahreszeit Hochsaison hat, herrscht in den Faschingshochburgen wieder Ausnahmezustand. Damit die Feierlaune nicht getrübt wird und die Jecken sicher feiern können, helfen ein paar wichtige Versicherungen.... [mehr]
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