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Wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich entrichtet wird. Der Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum, der im Vertrag festgelegt ist. Wenn die Kündigung eines Versicherungsvertrages mit einer mindestens einjährigen Dauer nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

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