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Sind Kinder bei der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Noch nicht volljährige (Stief-) Kinder, die im gleichen Haushalt wie die Eltern leben, sind automatisch in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Dasselbe gilt für volljährige, unverheiratete Kinder, sofern sie die erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben – für Lehrlinge und Studenten nur solange, wie die Ausbildung bzw. das Studium sich direkt an die Schule anschließt. Jedoch besteht der Versicherungsschutz bei kleinen Kindern meist in der Abwehr der Schadenersatzansprüche. Das wird dann meist unangenehm, wenn der Schaden bei Freunden entstanden ist. Einige Versicherungsgesellschaften bieten hierfür eine extra Kinderklausel an, um diese Problematik zu entschärfen.

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