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Ab wann beginnt der Schutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist. Allerdings ist die Voraussetzung hierfür, dass der Erstbeitrag (bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer) unverzüglich nach der Aufforderung entrichtet wurde.

Haftpflichtversicherung FAQ auf einen Blick!

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