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Die Diensthaftpflichtversicherung als Haftpflichtversicherung für Beamte

Eine Haftpflichtversicherung für Beamte ist besonders wichtig, da Beamte bei der Ausführung ihrer Beamtentätigkeit für ihre Handlungen haften. Neben der Dienstunfähigkeitsversicherung und einer privaten Rentenvorsorge ist die Beamtenhaftpflichtversicherung bei der Absicherung im Staatsdienst wichtig. Die Versicherer bieten für Angestellte des Staates besondere Tarife an, die genau auf das Umfeld einer Beamtentätigkeit zugeschnitten sind. Falsche Entscheidungen können Schäden verursachen, wobei als Beispiel die Verletzung der Aufsichtspflicht bei Lehrern genannt werden kann. Doch auch im Innendienstverhältnis können Fahrlässigkeiten dazu führen, dass ein Fall eintritt, bei dem die Haftpflichtversicherung eingreifen muss. Somit ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung für Beamte in vielen Fällen lohnenswert.

Wann darf eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

Die Haftpflichtversicherung für Beamte darf von Mitarbeitern im schulischen Bereich, der Polizei, von Angestellten des Zolls, der Bundeswehr und in öffentlichen Diensten abgeschlossen werden. Auch Beamte in der Justiz können Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Dies müssen sie dann, wenn sie laut Festlegung im Bundesbeamtengesetz § 78 einer anderen Person in Ausübung ihrer Tätigkeit einen Schaden zugefügt haben. Dann muss dieser ersetzt werden. Die Versicherung tritt zur Regelung von Anspruchsfällen in verschiedener Hinsicht ein. Sie prüft einen Anspruch von Dritten auf Berechtigung und setzt sich mit dem Beamten auseinander. Weiterhin erstattet sie berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Als Absicherungsbaustein ist die Diensthaftpflichtversicherung daher unverzichtbar.

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