Die private Haftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen. Daher sollte sie jeder haben. Sie deckt grundsätzlich alle Schäden ab, die der Versicherte verursacht. Aufgrund der Vielzahl von Anbietern und Tarifen gibt es große Unterschiede in Preis und Leistungsumfang. Doch in bestimmten Fällen zahlt die Versicherung nicht oder doch?
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Generell kommt die Haftpflichtversicherung bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden nicht für diese auf. Vorsätzlich bedeutet, dass ein Schaden bewusst herbeigeführt oder billigend in Kauf genommen wurde. Bei schuldhaft herbeigeführten Schäden hängt es vom Versicherer ab, ob die Haftung übernommen wird — in der der Regel tun sie das aber.
Deutliche Unterschiede bei den einzelnen Anbietern gibt es auch im Falle der Deliktunfähigkeit des Verursachers. Als deliktunfähig gelten Personen, die an einer schweren geistigen Beeinträchtigung oder psychischen Störung leiden. Wurde dies beim Verursacher eines Schadens nachgewiesen, verweigern einige Haftpflichtversicherer die Übernahme des Schadens, da es sich hierbei um ein unkalkulierbares Risiko handelt. Sowohl die Haftpflichtkasse Darmstadt, als auch der Geld.de Sondertarif Internet übernehmen dennoch in diesem Fall die Zahlung für ihre Kunden.
Auch für Schäden an Miet- und Pachtobjekten kommt ein Großteil der Haftpflichtversicherer nicht auf. Zwar gehören diese Dinge dem Versicherten nicht im Sinne des Eigentums, aber im Sinne des Besitzes. Zwei Beispiele, die im Fall des Falles trotz allem leisten, sind der Degenia Classic oder Premium und der Baden-Badener Top-Tarif. Die Haftung für Schäden, die am Eigentum von Mitgliedern des Haushaltes verursacht werden, schließen viele Anbieter aus. Kommt es zu Schäden am Eigentum von Familienmitgliedern mit denen keine häusliche Gemeinschaft besteht, werden diese natürlich reguliert.
Aufgrund der genannten Unterschiede ist ein genauer Vergleich vor Abschluss wichtig. Dabei sollten die gewünschten Leistungen, die Deckungssumme, die Beiträge und eventuelle Selbstbehalte gegenübergestellt werden. Zudem gibt es bei der Privathaftpflichtversicherung die so genannte Familienversicherung, d.h. der Ehepartner des Versicherten ist automatisch mitversichert, sowie minderjährige und sich in der Schule oder Ausbildung befindliche Kinder. Mit unserem Online-Tarifrechner können Sie einzelne Anbieter bequem, einfach und objektiv vergleichen.
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Geld.de Tipp: Mit der Hilfe eines Anwalts
Der Gang vor Gericht, um sein gutes Recht einzufordern, ist nicht immer leicht und vor allem sehr kostenintensiv. Wer sich als Privatperson mit Gesetzen nicht auskennt, sollte im Streitfall auf die Hilfe eines Anwalts zurückgreifen können. Die Kosten lassen sich mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken.
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