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Was tun bei Schnee als Hauseigentümer

Schneereiche Winter sind für Kinder und Wintersportler traumhaft. Vor der eigenen Haustür trüben Schnee und Eis jedoch oft die Stimmung. Denn Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass schneebedeckte Wege geräumt werden und keine Dachlawinen abgehen.
Grundsätzlich sind Stadt oder Gemeinde dafür verantwortlich, dass Straßen und Bürgersteige von Schnee und Eis befreit werden. Diese Pflicht haben die Kommunen aber schon vor langer Zeit an die Hausbesitzer übertragen. Diese haben nun dafür zu sorgen, dass die Gehwege an ihren Häusern geräumt und gestreut werden.
Wer den Bürgersteig vor seinem Wohnhaus nicht von Schnee und Eis befreit, muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden: Kommt ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg zu Schaden, kann er Schadensersatz verlangen. Zahlen muss derjenige, der für das Schneeschaufeln und Streuen zuständig gewesen wäre und seine Pflicht offenkundig vernachlässigt hat. Auch bei Schäden durch Dachlawinen haftet der Hausbesitzer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht.
In diesen Fällen tritt für Besitzer von selbst genutzten Immobilien die private Haftpflichtversicherung für den Schaden ein.

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