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Tierischen Ärger ersparen

Wenn Struppi zum Werwolf wird und sich in Nachbars Hose samt Bein verbeißt oder Fury zum Trampeltier wird, kann es für Ihre Besitzer schnell sehr teuer werden. Denn jeder Tierhalter muss für Schäden aufkommen, die sein Tier anderen zufügt, und zwar in unbegrenzter Höhe. Eine Tierhalterhaftpflicht ist nicht teuer und bewahrt Sie davor, Schäden die Ihr Tier verursacht hat aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

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Auch der „beste Freund“ kann Ärger machen
In Deutschland müssen pro Jahr 30.000 bis 50.000 Verletzungen durch Hundebisse ärztlich versorgt werden. Es kommt auch immer wieder vor, dass Hunde unvermittelt über eine vielbefahrene Straße laufen. Den so entstandenen Schaden muss das Herrchen begleichen. Eine Tierhalter-Haftpflicht verhindert nicht den Ernstfall, kann aber finanziellen Ärger vermeiden. Doch die Tierhalter-Haftpflicht gibt es nicht nur für Hundebesitzer; auch Pferdeliebhaber sollten sich gegen mögliche finanzielle Unglücksfälle absichern. Denn Ähnliches wie ein "wilder" Hund könnte auch ein Pferd anrichten, wenn es beispielsweise über den Zaun springt und auf eine Straße gerät. Zudem haben Pferde bekanntlich schwache Nerven: Eine zu schnelle Bewegung, das Pferd erschrickt und schon könnte man zu spüren bekommen, wie schmerzhaft ein Pferdetritt ist.

Um größere Katastrophen zu vermeiden, sollten Hunde- und Pferdebesitzer eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn laut Gesetz muss jeder Tierhalter für Schäden aufkommen, die sein Tier anderen zufügt, und zwar in unbegrenzter Höhe. Dabei ist es egal, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde. Sie haften schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen - und das ein Leben lang.

Schutz vor dem finanziellen Ruin
Eine Tierhalterhaftpflicht ist nicht teuer und bewahrt Sie davor, Schäden die Ihr Tier verursacht hat aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Und damit sind nicht nur materielle Schäden, sondern in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen. Eine Tierhalterhaftpflicht benötigen Sie aber nur als Halter von Hunden, Pferden, Ponys, Eseln oder Rindern. Das Halten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Vögeln, Katzen, Meerschweinchen oder ähnlichen Kleintieren ist in der Privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen.

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