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Sichern Sie sich den alten Steuersatz noch bis zum 31.12.2006

Neben der Mehrwertsteuererhöhung wird analog zum 01.01.2007 die Versicherungssteuer erhöht. Die Erhöhung des Regelsteuersatz erfolgt von 16% auf 19%. Darunter fällt unter anderem auch die Haftpflichtversicherung.

Im BGB ist festgelegt, dass "wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt", zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gehen Haftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher ein Muß, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Bei Versicherungsbeginn und Policierung noch im Jahr 2006 gilt der alte Steuersatz. Bei Versicherungsbeginn bis zum 31.12.2006 und Policierung ab dem 01.01.2007 sind bereits die neuen Steuersätze anzuwenden !

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