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Privathaftpflicht unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Urlaubszeit - schönste Zeit. Doch bevor man abschalten und entspannen kann, muss an manches gedacht werden: Zum Beispiel wer in den kommenden 14 Tagen den Briefkasten leert oder die Blumen gießt.

Häufig springen Sie als ein netter Nachbar ein und übernehmen diese Pflichten. Aber was passiert, wenn Sie als der hilfsbereite Nachbar aus Versehen das Blumenwasser über den wertvollen Teppich schütten oder eine kostbare Blumenvase zu Boden werfen? Normalerweise gilt, wer einen Schaden anrichtet, muss dafür gerade stehen. Jedoch ist bei vielen Versicherungen ein Gefälligkeitsschaden nicht im Deckungskonzept vorgesehen und so müssen Sie selbst für den verursachten Schaden aufkommen, nicht gerade schön, wenn man doch nur "helfen" wollte. Dies nennt man in der Rechtssprechung: Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten. Allerdings gibt es Versicherungen, wie beispielsweise die Axa oder die Haftpflichtkasse Darmstadt, welche auch bei einem Gefälligkeitsschaden zahlen. Sie haben einen Zusatz in ihren Bedingungen, der beinhaltet, dass sie für fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden Versicherungsschutz genießen.

Tipp für den netten Nachbarn: Bevor er zusagt, die fremde Wohnung zu betreten und sich um die Pflanzen zu kümmern, sollte er in seiner Versicherungspolice nachlesen, ob seine Privathaftpflicht-Versicherung für fahrlässig verursachte Gefälligkeitsschäden aufkommt.

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