Sie ist freiwillig und doch unverzichtbar. Denn wer Schaden an Personen oder Sachen anrichtet, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Im schlimmsten Fall gefährden Sie Ihren Lebensstandard. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung können Sie trotz fahrlässiger Handlung den Dingen gelassen entgegen sehen.
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Doch was ist eigentlich alles versichert? Was ist im Grundschutz enthalten? Welche Extras gibt es und wann ist eine Entschädigung durch die Versicherung ausgeschlossen?
Bei der Familienversicherung gilt: ein Haushalt - ein Vertrag. Ledige Kinder in Ausbildung oder Studium sind dabei eingeschlossen. Folgt nach der Lehre die Arbeitslosigkeit, bleibt der Schutz bestehen. Auch gleichgeschlechtliche oder unverheiratete Paare können sich als Familie versichern lassen. Der Vorteil hierbei ist, dass eine Police überflüssig wird, sobald man einen gemeinsamen Hausstand pflegt. Erwähnenswert ist außerdem, dass die Versicherung im Falle einer nicht berechtigten Forderung hilft, diese abzuwehren. Experten prüfen, ob nach geltendem Recht tatsächlich für einen Schaden zu haften ist oder nicht.
Der Grundschutz deckt üblicherweise alle im privaten Bereich entstandenen Missgeschicke ab. Darunter fallen z.B. zahme Haustiere d.h. Katzen, Hamster, Vögel und sogar Bienen. Für Hunde und Pferde brauchen Sie eine Tierhaftpflichtversicherung. Nimmt man einen fremden Hund gelegentlich in Obhut, steht die Versicherung auch für diese etwaigen Schäden gerade.
Je nach Lebenssituation ist eine Erweiterung des Grundschutzes nötig. Jeder sollte vor Abschluss prüfen, ob folgende Risiken für ihn in Frage kommen. Eventuell können einige Zusätze schon im Grundschutz enthalten sein, eventuell kann man auch getrost darauf verzichten. Extras gibt es in Form von Schlüsselversicherungen für Zentralanlagen (jedoch keine Büroanlagen). Allmählichkeitsschäden, zum Beispiel durch Rauch oder Feuchtigkeit, gehören in diese Kategorie. Ebenso können Kinder unter sieben Jahren mitversichert werden. Diese gelten dem Gesetz nach zwar als deliktunfähig, jedoch können Eltern ein manchmal berechtigtes Interesse daran haben, den Schaden des Nachwuchses doch finanziell zu begleichen. Die Versicherung unterscheidet auch streng zwischen Bauherren, Haus- und Grundstückseigentümern und Wohnungseigentümern. Nur letztere sind durch die private Haftpflicht gesichert. Der Grundstückeigentümer an sich haftet bei herunterfallenden Dachziegeln oder Verletzungen, die auf seinem Grundstück entstehen.
Einige Schäden müssen aber in jedem Falle aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer einen Streit anzettelt, bei dem der Gegner einen Zahn einbüßt, muss diesen selbst ersetzen. Auch geliehene oder gepachtete Sachen werden wie eigene behandelt und können daher der Versicherung nicht in Rechnung gestellt werden. Zu beachten ist ebenfalls, dass Mitversicherte, also etwa Familienmitglieder, sich nicht gegenseitig haftbar machen können.
Geld.de Tipp: Der Schutz vor Altersarmut
Unser Rentensystem ist altersschwach. Wer jetzt im Berufsleben steht und erst in ein paar Jahren oder gar Jahrzehnten in Rente geht, wird sich mit sehr wenig begnügen müssen. Sorgen Sie deshalb mit einer Privaten Rentenversicherung vor!
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