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Haften trotz Warnung vor dem Hunde

Viele Hundebesitzer denken, dass ein Schild an der Hofeinfahrt zum eigenen Grundstück mit einer Warnung vor dem Hund ausreichend ist, um für einen eventuellen Biss nicht haften zu müssen. Das ist jedoch ein Irrtum.

Der Besitzer eines Vierbeiners hat eine Aufsichtspflicht und haftet für seinen Hund in jedem Fall, auch wenn er mit einem solchen Schild vor dem Tier warnt. Dabei ist es sogar nebensächlich, ob der Geschädigte das Grundstück unbefugt betreten hat oder mit der Zustimmung des Eigentümers.

Dieser Verantwortung sollte sich jeder Hundebesitzer bewusst sein und für seinen Vierbeinigen Freund auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn der Hund einen Schaden z.B. durch einen Biss oder Verkehrsunfall, anrichtet, tritt die Hundehaftpflichtversicherung ein.

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