Persönliche Sicherheit geht den Deutschen über alles. Nach aktuellen Zahlen geben die Menschen hierzulande jährlich etwa 146,2 Milliarden Euro für Versicherungen aus. Während betragsmäßig das größte Stück des Kuchens auf die Konten von Lebens-, Kfz- und privaten Krankenversicherungen geht, sind zahlenmäßig die kleinen und günstigen Versicherungsverträge am häufigsten vertreten. Das bedeutet, Hausrat- und Haftpflichtpolicen gehören für etwa drei Viertel aller Bundesbürger zum Versicherungsinventar. Und das, obwohl sie nicht verpflichtend sind.
Eine frohe Botschaft für Versicherungsunternehmen. Eine schlechte Nachricht für alle diejenigen, denen das verbleibende Drittel der nicht privat Haftpflichtversicherten einmal als Schädiger begegnet. Eine fehlende Haftpflichtversicherung hat auch für den Schadenverursacher, schwerwiegende Folgen, wenn durch ihn ungewollt andere Menschen hohe Sach- oder sogar Personenschäden erleiden. Körperliche Verletzungen können finanzielle Ansprüche der geschädigten Person(en) unter Umständen in Millionenhöhe auslösen — etwa, wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Als Schädiger ist man nicht nur verpflichtet, den entstandenen Sachschaden zu ersetzen, vielmehr kommt man u.a. auch für die entstandenen Kosten der medizinischen Versorgung, einer möglichen Rehabilitation sowie die Einkommensverluste der geschädigten Person(en) auf.
Damit Sie sich nach einem möglichen Schaden vor einem finanziellen Fiasko schützen und Ihren Verpflichtungen zum Schadenersatz gerecht werden können, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob Sie im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sind. Wir ordnen sie als die wichtigste Versicherung eines jeden Haushaltes ein, obwohl der Beitrag im Verhältnis zum Deckungsumfang der Versicherung eher gering ausfällt. Achten Sie bitte auf hohe Versicherungssummen.
Zurück zu dem Drittel der Menschen, die noch keine Haftpflichtversicherung besitzen: Sollten Sie durch eine solche Person geschädigt werden, haben Sie es in der Regel schwer, Ihre Schadenersatzforderungen durchzusetzen und entsprechend entschädigt zu werden. Gerade bei schweren Schädigungen reicht die Kapitaldecke der Schadenverursacher oft nicht aus.
Aus diesem Grund bieten die meisten Versicherer eine "Forderungsausfalldeckung" als Tarifbaustein in der Privathaftpflichtversicherung an, den Sie bestenfalls in Ihren Versicherungsschutz mit aufnehmen sollten.
Die Forderungsausfalldeckung innerhalb Ihrer Privathaftpflichtversicherung kommt nämlich dann für Schäden auf, wenn der Schadenverursacher selbst keine Privathaftpflichtversicherung hatte und seinen Verpflichtungen zum Schadenersatz nicht nachkommen kann. Viele Versicherer leisten aber erst ab einem entstandenen Schaden in Höhe von etwa 2.500 Euro, da geringere finanzielle Belastungen noch als zumutbar gelten.
Einige Versicherer haben diese Grenzen deutlich niedriger angesetzt. Im Leistungsvergleich unseres Tarifrechners können Sie das beispielhaft erkennen:
Volkswohlbund Versicherungen auf 500 Euro, Ostangler Versicherung auf 450 Euro.
Die VHV, die Haftpflichtkasse Darmstadt, die Degenia (Tarif Premium) sowie die Interrisk Versicherung (Tarif XXL) zahlen im Rahmen der Forderungsausfalldeckung bedingungsgemäß für alle Ihnen entstandenen Schäden, also ohne Ihnen eine Selbstbeteiligung anzurechnen!
Nutzen Sie die Möglichkeiten unseres Tarifrechners und vergleichen Sie die Beiträge und Leistungen der verschiedenen Versicherer. Prüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz und passen sie diesen entsprechend an. Gern stehen wir Ihnen über unsere Hotline zur Verfügung!
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