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Das Herzstück einer finanziell abgesicherten Zukunftsplanung

„Ich habe das nicht absichtlich gemacht!“. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht, um sich im Extremfall mit jahrelangen, hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert zu sehen. Wer einen Unfall mit schweren Folgeschäden verursacht, kann sich nicht auf das Prinzip der Vorsätzlichkeit berufen. Denn die Gesetzliche Haftpflicht geht weit. Trotz allem leben etwa ein Drittel aller Bürger 'ohne' .Eine private Haftpflichtversicherung sollte abgeschlossen werden, bevor etwas passiert. Vergleichen Sie hier die Angebote der Versicherer

Es muss nicht immer Vorsatz sein. Wer schon mal einen Schaden fahrlässig verursacht hat und dafür finanziell aufkommen musste, kennt sich aus. Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt die Haftung für Privatpersonen vor. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die als nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig gelten. Eltern haften für ihre Kinder ab dem siebten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Verletzen sie ihre Aufsichtspflicht, können sie für Schäden haftbar gemacht werden — und die Haftung damit auf ihre Versicherung übertragen.

Schäden müssen grundsätzlich vollständig ersetzt werden. Dabei spielt die Höhe keine Rolle. In Fällen von Personenschaden nehmen die Folgekosten oft gigantische Ausmaße an. Bleibt das Opfer eines Fahrradunfalls etwa stark körperlich eingeschränkt, summieren sich die Kosten sehr schnell für Reha-Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld — im schlimmsten Fall für eine lebenslange Rente bei Erwerbsminderung. Wer dabei nicht über die nötigen monetären Mittel verfügt, haftet mit seinem Einkommen bis auf Sozialhilfeniveau und sogar eventuellen Erbschaften.

Sobald die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, tritt der Versicherer in Aktion. Dazu gehört nicht nur die Zahlungsleistung, sondern auch die Prüfung, ob Ansprüche der Gegenseite tatsächlich gerechtfertigt sind. Im Zweifelsfall leistet er dem Versicherten Rechtsbeistand vor Gericht und trägt dafür die Prozesskosten. Hier kommt das Sach- und Fachwissen der Versicherung zum Einsatz, da sich Laien oftmals nicht ihrer Rechte bewusst sind und so gelegentlich Opfer klagewütiger Mitbürger werden.

Die Höhe der Deckungssumme sollte bei etwa drei Millionen Euro liegen. Dabei besteh häufig die Option, getrennte Summen für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren, wenn dies so gewünscht wird. Alte Verträge müssen in diesem Zuge regelmäßig auf Aktualität überprüft werden. Neben der Kranken- sowie der Berufsunfähigkeitsversicherung gehört die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Und obwohl sie schon ab etwa 30 Euro im Jahr zu haben ist, sind immer noch etwa ein Drittel aller Bürger ohne Police.

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Wer nicht in eine Private Krankenversicherung wechseln kann, aber trotzdem nicht auf die Leistungen verzichten will, ist gut beraten, sich diese mit einer Privaten Zusatzversicherung zu sichern.

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