§ 823 des BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.
Sie sind also laut Gesetz zum unbegrenzten Ersatz aller Sach- und Personenschäden, die anderen zugefügt wurden, verpflichtet. Sie haften unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen – wenn es sein muss ein Leben lang! Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, sollten Sie auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung haben, um im Schadensfall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen.
„Haftpflichtversicherung“ ist der Überbegriff für eine Vielzahl von Versicherungen, die durch die Haftung des Versicherungsnehmers aufgrund eines verursachten Sach- bzw. Personenschadens entstehen.
Die Allgemeine Privat-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schadensfälle des täglichen Lebens ab. Für spezielle Haftungsrisiken muss man zusätzliche Versicherungen abschließen.
Grundsätzlich hat der Haftpflichtversicherer drei Pflichten: Zuerst prüft er die Schadenersatzpflicht des Versicherten, danach leistet er Schadenersatz (sofern der Anspruch berechtigt ist) und zuletzt wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche ab. Sollten die Forderungen unberechtigt bzw. überhöht sein, ist die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, im Notfall im Interesse des Kunden / im eigenen Interesse zu prozessieren. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung das Prozess-Risiko und wirkt somit wie eine kleine Rechtsschutzversicherung.
Zum Vergleich für die Haftpflichtversicherung.
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