1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: GELD.de GmbH,
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter (0341) 49288-52
, per email an service@GELD.de
bzw. per Post: GELD.de GmbH,
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO
, Barfußgässchen 11
, 04109 Leipzig
.
2. Was versteht man unter Mietsachschäden?
Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
3. Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Ja
• bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür
(wenn eingeschlossen)
Nein
• bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
4. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird.
Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer
auf unserer Seite).
5. Sind Kinder automatisch mitversichert?
alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind
beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis
zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
6. Können Kinder haftbar gemacht werden ?
Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss
unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden).
Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden.
(Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter
siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
8. Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
9. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
10. Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen)
Dritten zufügen.
Sie übernimmt dazu
• die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
• die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
• die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und
Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab.
Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache
fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang.
Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese
Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
11. Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
Gefälligkeitsschäden sind z.B. wenn Sie Bekannten beim Umzug helfen und dabei Schäden anrichten.
Einige Versicherer tragen dieses Risiko (allerdings gibt es eine max. Entschädigungsgrenze), andere widerum gar nicht.
12. Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen
z. B.:
• Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
• Bauherrenhaftpflicht
• Jagdhaftpflicht
• Wasserfahrzeuge (mit Motor)
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
• Gewässerschadenhaftpflicht
13. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können).
Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur
während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen.
Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.
14. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig.
Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
15. Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu
muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.
Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten,
der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
17. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
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Eine Haftpflichtversicherung zu vergleichen kann dabei helfen, Versicherungsbeiträge einzusparen
Eine private Haftpflichtversicherung zählt mit zu den wichtigsten Versicherungen. Nicht ohne Grund: Denn diese Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Risiken von Schadensersatzansprüchen. Die finanziellen Risiken, genauer die Haftpflichtrisiken, ergeben sich aus dem Gesetz. Im BGB ist klar geregelt, dass Schäden bei Dritten vom Verursacher kompensiert werden müssen. Sprich: Der Verursacher haftet für den Schaden – und zwar mit jetzigen und zukünftigen Vermögensbestandteilen. Aus dieser Gesetzeslage ist auch der Begriff Haftpflicht abzuleiten.
Unverzichtbar ist die private Haftpflicht wegen der schweren Personen- und Sachschäden, die leider vorkommen und den Verursacher in den finanziellen Ruin treiben können. Beispiele hierfür gibt es zu Genüge: Man denke zum Beispiel an zwei Radfahrer, die zusammenstoßen und einer von ihnen stürzt dabei so schwer, dass er eine Querschnittslähmung davonträgt. Die Schadensersatzforderungen gehen in solchen Fällen ins Uferlose. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und die Rente wegen Invalidität. Diese Kosten können in so einem Fall auf den Verursacher zukommen. Wohl dem, der dann eine private Haftpflichtversicherung hat.
Haftpflicht Vergleich lohnt sich
Denn die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die ein Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt. Neben Personen- und Sachschäden deckt sie zum Teil auch Vermögensschäden ab. Aufgrund der Bedeutung dieser Versicherung ist sie im Bereich Kfz für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend vorgeschrieben. In anderen Bereichen besteht dagegen keine grundsätzliche Versicherungspflicht, es empfiehlt sich jedoch, zumindest eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aufgrund der unterschiedlichen Konditionen ist es sinnvoll, Angebote bei der Haftpflichtversicherung zu vergleichen. Ein automatisierter Haftpflicht Vergleich ist zum Beispiel im Internet möglich. Durch Eingabe weniger Daten werden dem Internetnutzer binnen Minuten verschiedene Vorschläge unterbreitet. Dabei ermittelt der Haftpflicht Vergleich für jeden Versicherungsbedarf die besten Tarife. Dies ermöglicht Nutzern einen einfachen und bequemen Haftpflicht Vergleich und darüber hinaus die Realisierung von Ersparnissen.
Durch Kombinationen sind zum Teil Rabatte möglich
Der bedeutendste Bereich der Haftpflichtversicherung stellt neben der Kfz-Versicherung die private Haftpflicht dar. Teilweise besteht aber die Notwendigkeit, diese um zusätzliche Bausteine beziehungsweise Verträge zu ergänzen. Als Beispiel hierfür ist neben der betrieblichen Haftpflichtversicherung auch die Tierhalterhaftpflicht zu nennen. Grundsätzlich wäre es zwar denkbar, mehrere separate Verträge abzuschließen. In vielen Fällen gewähren Versicherungsgesellschaften jedoch hohe Kombi-Rabatte oder schließen gegen einen geringen Aufpreis eine zusätzliche Leistung ein. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, paketweise die Haftpflichtversicherung zu vergleichen und alle benötigten Haftpflichtbereiche bei einem Anbieter zu versichern.
Zu beachten sind unterschiedliche Obergrenzen der Deckungssummen
Eines der wichtigsten Kriterien im Haftpflicht Vergleich ist die Höhe der maximalen Deckungssumme. Hiermit wird festgelegt, welchen Höchstbetrag die Versicherung je Schadensfall erstattet. In den meisten Fällen gelten hier unterschiedliche Obergrenzen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Der Haftpflicht Vergleich zeigt darüber hinaus nicht nur die Kosten für die einzelnen Versicherungsangebote, sondern klärt auch über zusätzliche Leistungen und sonstige Konditionen auf. So hilft der Haftpflicht Vergleich interessierten Verbrauchern nicht nur bei der Auswahl einer besonders günstigen Versicherung. Darüber hinaus ermöglicht er die Entscheidung für ein Angebot, das optimal auf die persönlichen Lebensumstände und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Verbraucher, die den Haftpflicht Vergleich im Internet nutzen, sollten auf wichtige Qualitätsmerkmale achten. So sollte der Online Haftpflicht Vergleich kostenlos sein und gewährleisten, dass der Versicherungsvergleich unter Preis- und Leistungsgesichtspunkten erfolgt.
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