
Die Abkürzung GKV steht für die gesetzliche Krankenversicherung, in der rund 85 Prozent der Deutschen versichert sind. Während Freiberufler, Selbständige, Beamte und Studenten frei in der Entscheidung sind zu einem privaten Anbieter zu wechseln, gilt für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in der GKV. Erst bei einem jährlichen Einkommen von mindestens 49.950,00 Euro dürfen Arbeitnehmer auf Wunsch von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben in den vergangenen Jahren zunehmende Schwierigkeiten bei der Finanzierung der hohen Kosten im Gesundheitswesen. Neben Veränderungen in der Bevölkerungsstatistik und der stetig steigenden Lebenserwartung, liegt dies vor allem am raschen medizinischen Fortschritt. Dieser ermöglicht zwar immer bessere Behandlungsmethoden, ist allerdings auch mit steigenden Ausgaben verbunden.
Zur Deckung der steigenden Kosten haben die GKV im Jahre 2010 damit begonnen, Zusatzbeiträge von den Versicherten zu fordern. Darüber hinaus haben die Versicherer mittlerweile die Möglichkeit ihren Kunden Wahltarife mit unterschiedlichen Schwerpunkten anzubieten. Der Gesetzgeber hat mit der Liberalisierung des GKV Marktes beabsichtigt, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Versicherungen zu fördern. Dies führt zu mehr oder weniger deutlichen Unterschieden in Bezug auf Leistungen, Beiträge und mögliche Boni, die bei der Auswahl einer passenden GKV berücksichtigt werden sollten.
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