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Wer kann ein Girokonto beantragen?

Ein Girokonto kann jeder beantragen, der volljährig und im Sinne des Gesetzes geschäftsfähig ist; Minderjährige brauchen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Weitere Bedingungen hängen von der jeweiligen Bank ab.

Auf jeden Fall muss der Antragsteller einen festen Wohnsitz im Inland vorweisen. Dazu ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zur Identitätsprüfung notwendig, bei Nicht-EU-Ausländern wird gegebenenfalls auch die Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis verlangt.

Wollen Sie für Ihr Girokonto einen Dispositionskredit beantragen, kann sich bei der Kontoeröffnung ein negativer Schufa-Eintrag als hinderlich erweisen. Viele Banken gewähren überhaupt nur dann einen Dispositionskredit, wenn der Kontoinhaber neben einer „sauberen“ Schufa über eine feste Anstellung verfügt und das betreffende Girokonto als Gehaltskonto führt.

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist jedoch nicht notwendig. Ein etwaiges Vorstrafenregister ist für die Eröffnung eines Girokontos nur dann relevant, wenn die darin aufgeführten Vergehen unmittelbar mit der Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu tun haben (wie zum Beispiel im Falle von Kreditbetrug). Vergehen dieser Art werden der entsprechenden Bank auch durch die Schufa mitgeteilt.

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