Ab dem 1.1.2007 steht zur Freistellung von Kapitalerträgen nur noch ein Sparerfreibetrag von 750 € zur Verfügung. Noch bis zum 31.12.2006 gilt ein Freibetrag von 1.370 € (bis zum 31.12.2003: 1.550 €). Verheiratete, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den doppelten Betrag, also 1.500 € nutzen. Bis zum 31.12.2006 gilt für Verheiratete ein Sparerfreibetrag von 2.740 € (bis zum 31.12.2003 3.100 €).
Der Sparerfreibetrag darf nicht mit den Freibetrag verwechselt werden, der für die Freistellung von Kapitalerträgen zur Verfügung steht. Denn dieser Freibetrag umfasst nicht nur den Sparerfreibetrag, sondern auch die Werbungskostenpauschale von 51 € für Ledige und 102 € für Verheiratete. Zur Freistellung von Kapitalerträgen steht daher ein höherer Betrag (Sparerfreibetrag + Werbungskostenpauschale), nämlich insgesamt ab 1.1.2007: 801 € (Ledige)/ 1.602 € (Verheiratete) bzw. bis 31.12.2006: 1.421 € (Ledige)/ 2.842 € (Verheiratete) zur Verfügung.
Wurde vor dem 1.1.2007 verschiedenen Kreditinstituten ein Freistellungsauftrag erteilt, müssen diese Freistellungsaufträge aufgrund des ab 1.1.2007 geltenden niedrigeren Sparerfreibetrags überprüft werden. Beträgt die Summe aller bei den verschiedenen Kreditinstituten freigestellten Beträge mehr als 801 € (Ledige)/ 1.602 € (Verheiratet), dann müssen neue Freistellungsaufträge erteilt werden. Die Summe der erteilten Freistellungsbeträge dürfen dabei den Freibetrag von 801 € (Ledige)/ 1.602 € (Verheiratete) nicht überschreiten. Wurde nur einer Bank ein Freistellungsauftrag in der maximalen Höhe erteilt wurde, besteht kein Handlungsbedarf, da in diesem Fall alle Kreditinstitute bereits erteilte Freistellungsaufträge an die neue Höchstgrenze automatisch anpassen.
Falls eine Freistellung der Kapitalerträge nicht erfolgte und das Kreditinstitut Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, kommt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung der Sparerfreibetrag zur Anrechnung. Bereits vom Kreditinstituit abgeführte Beträge können dann zurück gefordert werden.
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