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Krankengeld für Selbstständige

Bei allen Krankenkassen können sich Selbstständige und Freiberufler zum ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeld versichern. Bei vielen Kassen können sie sich auch mit Krankengeld versichern. Dann zahlen sie je nach Leistungsbeginn den allgemeinen oder den erhöhten Satz.

Mit „frühestens ab…“ ist die Krankheitswoche angegeben, ab der ein Selbstständiger bei dieser Krankenkasse frühestens Krankengeld beziehen kann.

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