Ausgewählte vertragliche Regelungen zwischen Krankenkassenverbänden und Gruppen von Ärzten, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten oder Kliniken sind dargestellt. Das Ziel dieser Versorgungsformen ist die bessere Koordination und Kostenersparnis der Behandlung bestimmter Patienten.
V1: Ambulante Operationen
V2: Erweiterte ambulante Physiotherapie
V3: Qualifizierte ambulante medizinische Versorgung
V4: Betreuung von Aidskranken
V5: Ambulante sozialpsychiatrische Behandlung von Jugendlichen
V6: Ambulante Behandlung chronisch Schmerzkranker
V7: Interdisziplinäre Asthmaschulungen für Kinder und Jugendliche
V8: Verbesserung der Brustkrebsdiagnostik
V9: Gelenkersatzoperationen
V10: ambulante Behandlung von Suchtpatienten
Ausgewählte vertragliche Regelungen zwischen mehr...
Ausgewählte neue Behandlungs- und mehr...
A: Asthma B: Bluthochdruck D: Diabetes H: Herz-Kreislauf-Erkrankungen N: Neurodermitis R: Rheuma Rü: Chronische Rückenbeschwerden S: Chronische Schmerzen
Sterbende, die keine Krankenhausbehandlung benötigen und nicht zu Hause mehr...
Versicherte aller Krankenkassen erhalten zu Hause mehr...
Wenn die Kasse bei einer ambulanten Vorsorgekur die Kosten für die mehr...
Bei allen Krankenkassen können sich Selbstständige und mehr...
Allgemeiner Satz: Der Allgemeine Beitragssatz gilt für Arbeitnehmer, die bei mehr...
Mitglied der betreffenden Krankenkasse kann jeder werden, der in den mehr...
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