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Förderung neuer Versorgungsformen

Ausgewählte vertragliche Regelungen zwischen Krankenkassenverbänden und Gruppen von Ärzten, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten oder Kliniken sind dargestellt. Das Ziel dieser Versorgungsformen ist die bessere Koordination und Kostenersparnis der Behandlung bestimmter Patienten.

V1: Ambulante Operationen

  • z. B. Kataraktoperation (grauer Star), Bandscheibenoperation

V2: Erweiterte ambulante Physiotherapie

  • bei privaten Sportverletzungen

V3: Qualifizierte ambulante medizinische Versorgung

  • auf dem Gebiet der Onkologie (wohnortnahe umfassende Behandlung und Betreuung von Krebskranken)

V4: Betreuung von Aidskranken

  • wohnortnahe umfassende ambulante Behandlung und Betreuung von Aidskranken

V5: Ambulante sozialpsychiatrische Behandlung von Jugendlichen

  • als Alternative zur Klinik

V6: Ambulante Behandlung chronisch Schmerzkranker

  • Behandlung durch besonders qualifizierte Ärzte

V7: Interdisziplinäre Asthmaschulungen für Kinder und Jugendliche

V8: Verbesserung der Brustkrebsdiagnostik

  • u. a. durch Einholen einer unabhängigen Zweitmeinung

V9: Gelenkersatzoperationen

  • Zusammenarbeit mehrerer Leistungserbringer (u. a. Krankenhaus, Reha, Arzt) bei Gelenkersatzoperationen (Kniegelenk, Hüftgelenk)

V10: ambulante Behandlung von Suchtpatienten

  • durch besonders qualifizierte Ärzte

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